EuGH: Beamte können bei Resturlaub vor Zurruhesetzung Urlaubsabgeltung wie Arbeitnehmer verlangen
Beamte sind dank einem gerade erst veröffentlichtem aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus April 2011 dem Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Resturlaub (Urlaubsabgeltung) bei langer Erkrankung (Dienstunfähigkeit) und nahtloser Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit einen großen Schritt näher gekommen. Bisher weigerten sich die Dienstherren (und -frauen), die Rechtsprechung des EuGH zur Urlaubsabgeltung von Arbeitnehmern bei Arbeitsunfähigkeit vor der Verrentung auf Beamte zu übertragen. Fast alle Verwaltungsgerichte in Deutschland haben sich dieser restriktiven Auslegung der EU-Richtlinie angeschlossen und die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung - leider teilweise rechtskräftig - verneint.
Gegen eine Urlaubsabgeltung hatten u.a. entschieden: weiter…
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