Zu einem der aktuell interessanten Themen im Beamtenrecht gibt es Neuigkeiten: Die Frage, ob Resturlaub bei Beamten, die diesen wegen Dienstunfähigkeit nicht nehmen konnten, auch über die in den Erholungsurlaubsverordnungen genannten Zeitpunkt des Verfalls hinaus zu gewähren ist, ist seit der Entscheidung des OVG NW (im Eilverfahren vom 21.09.2009 Aktenzeichen 6 B 1236/09) kaum noch umstritten, während die Frage, ob ein Beamter auch Urlaubsabgeltung verlangen kann, wenn er den Urlaub wegen Ausscheiden aus dem Dienst gar nicht mehr nehmen kann, noch immer nicht höchstrichterlich geklärt ist.
Zur Frage, ob die Urteile des EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - RS 350/06 und 520/06, die einen entsprechenden Urlaubsabgeltungsanspruch vorsehen, überhaupt auf Beamte übertragbar ist, werden - wenn wundert dies - unterschiedliche Ansichten vertreten: weiter…
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