TVÖD/TV-L: Urlaub nach Lebensalter gestaffelt: Altersdiskriminierung nach AGG?

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 1. Februar 2011 um 13:59

6 Wochen Urlaub für alle! So lässt sich der aktuelle Trend in der Rechtsprechung zusammenfassen. Grund: In zahlreichen Tarifverträgen (TVÖD, TV-L, Einzelhandel, …) hängt die Dauer des Jahresurlaub s vom Lebensalter ab. Dahinter steckt der Gedanke, dass man im Alter eine längere Erholungsphase braucht und jüngere Menschen belastbarer sind.

Vor kurzem hat das LAG Düsseldorf (Urteil vom 18.01.2011, Aktenzeichen 8 Sa 1274/10) allerdings entschieden, dass die im Manteltarifvertrag Einzelhandel in NRW nach Alter gestaffelte Urlaubsregelung eine unzulässige Diskriminierung jüngerer Mitarbeiter darstellt und gegen § 10 AGG verstößt. Dass auch jüngere Arbeitnehmer “altersdiskriminiert” werde können, hatte der EuGH schon weiter…

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Diskriminieren Altersstufen im Tarifvertrag (z.B. BAT, TVÖD, TV-L) Jüngere?

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 30. Mai 2010 um 22:36

Verschiedene Arbeitsgerichte meinen, dass Altersstufen im Tarifvertrag jüngere Beschäftigte benachteiligen. In der Tat spricht viel dafür, dass Altersstufen / Lebensaltersstufen und Differenzierungen nach der Betriebszugehörigkeit eine Altersdiskriminierung darstellen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht mit mehreren Beschlüssen vom 20.05.2010 (Aktenzeichen  6 AZR 319/09 (A) und 6 AZR 148/09 (A)) zu Lebensaltersstufen nach BAT und Entgeltsstufen nach § 16 TVÖD /TV-L diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte bereits vor kurzem weiter…

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TVÖD Tarifergebnis: Schlichtung öffentlicher Dienst 2010

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 1. März 2010 um 20:40

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich im Tarifkonflikt 2010 um den TVÖD geeinigt. Das Tarifergebnis der Tarifrunde 2010 betrifft 1.900.000 Beschäftigte in den Kommunen (TVÖD BT-K) und 149.000 Beschäftigte im Bund (TVÖD BT-B).

Die Schlichtungskommission unter Vorsitz der Schlichter Schmalstieg und Milbradt  hatte die Empfehlung zu einer Einigung abgegeben. Der Schlichterspruch im Einzelnen: weiter…

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TV-H und TVÜ-H Grundschulung: Jedes Personalratsmitglied hat Anspruch auf Schulung

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 7. Dezember 2009 um 10:12

In Hessen ist zum 1.1.2010 der TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen) eingeführt worden. Wie bei der Ablösung von BAT und Arbeitertarifverträgen in Bund, Gemeinden und den anderen Ländern wird ein Überleitungstarifvertrag (TVÜ-H) die Überleitung der Beschäftigten in das neue Tarifwerk regeln. Der Personalrat hat bei der Überleitung und Zuordnung (Umgruppierung) ein Mitbestimmungsrecht (BVerwG vom weiter…

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Finanzkrise: Betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst?

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 5. Dezember 2009 um 17:06

Nachdem sich auch einige Kommunen mit komplizierten Finanzprodukten verzockt haben, die meisten aber unter den Auswirkungen der Finanzkrise leiden, denken die ersten Stadtverwaltungen über betriebsbedingte Kündigungen nach. In Dorsten könnten bald die ersten betriebsbedingten Kündigungen anstehen, berichtet MARL aktuell. Weitsichtig hatte Kollege Rechtsanwalt Wolfgang Hamer weiter…

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TV-H: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 2. Dezember 2009 um 21:04

Er gilt ab 1.1.2010, der neue Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, kurz: TV-H. Der neue Tarifvertrag orientiert sich am TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder), der in allen Bundesländern den Bundesangestelltentarifvertrag und den MT-Arb abgelöst hat - ausser weiter…

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TV-H und TVÜ-H: Neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen ab 1.1.2010

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 1. Dezember 2009 um 19:42

Ab dem 1.1.2010 gilt im öffentlichen Dienst des Landes Hessen der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen, kurz: TV-H. Wie im TVÖD wird die Trennung in Arbeiter und Angestellte aufgehoben.

Das neue Tarifrecht schreibt weiter…

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Bluttest: Medien einen Bär aufgebunden - Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 19. November 2009 um 18:49

Den Medien mit einer gezielten Desinformation einen Bären aufgebunden? Der Vergleich mit dem öffentlichen Dienst bei den illegalen Einstellungsuntersuchungen in der Privatwirtschaft mit Blutentnahme “hinkt” nämlich. Denn Arbeitnehmer sind nun einmal keine Beamten und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

In der Diskussion, die leider in der Presse sehr oberflächlich und mit ständigen flachen Wiederholungen statt zunehmender Verdichtung geführt wird, weisen manche Unternehmen darauf hin, dass der öffentliche Dienst, der ja besonders an Recht und Gesetz gebunden sei, diese Bluttests doch auch mache. Was solle also so schlimm daran sein.

Diese angebliche Praxis des öffentlichen Dienstes ist aber nur für die Einstellungsuntersuchungen von Beamten ohne weiteres zutreffend. Nur dort werden vergleichbar ausgiebige Einstellungsuntersuchungen und regelmäßig auch Bluttests vorgenommen. Bei Beamten ist die Rechtslage allerdings auch eine ganz andere als bei Arbeitnehmern. Beamte können nämlich von Gesetzes wegen bei Übergewicht (bei einem Body Mass Index (BMI) von mehr als 30), Skoliose oder schon wegen Hormonschwankungen eines Transsexuellen als ungeeignet abgelehnt werden. Im Beamtenrecht geht es - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - bei der gesundheitlichen Eignungsprüfung nämlich nicht nur um die aktuelle Eignung für den vorgesehenen Dienstposten, sondern viel weitergehend darum, ob „ausgeschlossen werden kann, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führen können.“, so die Gerichte.  An der gesundheitlichen Eignung eines Beamten fehlt es bereits dann, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, DVBl. 1993, 953; zuletzt Oberverwaltungsgericht NRW vom 12.03.2008  - Aktenzeichen 6 A 4819/05: Diabetes Mellitus schliesst Verbeamtung aus).

„Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung bedarf es daher einer Prognose dahingehend, ob tatsächliche Anhaltspunkte die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nahe legen. Eine solche Prognose wird zwar naturgemäß am individuellen Gesundheitszustand des Bewerbers anknüpfen müssen, wie er sich gegenwärtig und in der Vergangenheit dargestellt hat, kann aber zudem auch den Rückgriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungswerte erfordern.“ So das Oberverwaltungsgericht NRW vom 12.03.2008  - Aktenzeichen 6 A 4819/05.

Bei behinderten Bewerbern auf eine Beamtenstelle soll auch die Berücksichtigung zu erwartender Krankheitszeiten bei der Eignung im Rahmen der Einstellung zum Nachteil des Bewerbers zulässig sein (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht vom 26.09.2008 Aktenzeichen 1 Bf 19/08). Hintergrund ist, dass der Steuerzahler für vorzeitig pensionierte Beamte aufkommen muss - ohne Gegenleistung.

Der Vergleich mit dem öffentlichen Dienst (”die tuns doch auch”) erinnert aber selbst bei den Tarifangestellten an den Ruf des erwischten Diebes: “Haltet den Dieb”.

Allerdings gibt es auch hier einen entscheidenden Unterschied zu Daimler: die Einstellungsuntersuchung ist im öffentlichen Dienst in Berlin und Hessen nämlich tariflich vorgeschrieben. Deswegen ist es auch ganz schön clever, dass in die Presse der Hinweis auf Berlin lanciert wurde. Denn nur in Berlin weiter…

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Unternehmeranwalt: Mandat via Internet

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 21. September 2009 um 11:59

Der Magen knurrt kurz, aber wir haben es trotzdem - wieder - getan. Ein lukratives Mandat abgelehnt. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sucht eine Kanzlei, die in in Rechtsstreitigkeiten um einen Tarifvertrag vertritt und hatte über das Internet zu uns gefunden. Das Herz war dagegen. Wir bleiben Arbeitnehmeranwälte. Wir werden aber einen versierten Kollegen empfehlen, der mit Herz und Verstand im öffentlichen Dienstrecht vor allem Arbeitgeber vertritt.  “Wer als junger Anwalt lieber Arbeitgeber vertritt, hat kein Herz, wer es weiter…

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Kitastreik: Jede siebte Erzieherin demonstrierte in Köln!

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 15. Juni 2009 um 20:15

So kennt man sie gar nicht, Frau von der Leyen? Wenn das mal nicht alles Politiker waren auf der Kita-Demo, dann war fast jede/r siebte Erzieher/in nach Köln gekommen: von den 220.000 Erzieher/innen bundesweit trafen sich 30.000 in Köln, um Druck zu machen für ihre Forderung nach einem Gesundheitstarifvertrag und mehr Anerkennung. Das muß eigentlich die Verhandlungsführer der Kommunen beeindrucken.  Die Organisatoren und die Erzieher/innen haben allen Grund stolz zu sein.

Warum Politiker jetzt auftreten würden, darauf weiter…

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