Arbeitsgericht Köln: Änderungskündigung zur Verlängerung der Arbeitszeit ist unwirksam

Abgelegt unter: Aenderungskuendigung.de — RA Willmann am 7. April 2010 um 08:45

Mit einer etwas ungewöhnlichen Änderungskündigung hatte sich kürzlich das Arbeitsgericht Köln (Az. 12 Ca 4259/09) zu befassen. Eine Arbeitnehmerin war seit langen Jahren in Teilzeit beschäftigt. Ihr Ehemann, ebenfalls beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt, arbeitete auch nur in Teilzeit. Hintergrund war die gemeinsame Sorge und Erziehung der minderjährigen Kinder. Der Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmerin dann mit der Änderungskündigung eine Vollzeitstelle angeboten. weiter…

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