Überleitung von Chefärzten in den TV-Ärzte

Abgelegt unter: Tarifrecht.de — RA Felser am 14. Juni 2009 um 19:16

Chefärzte, die bisher individualvertraglich eine Vergütung entsprechend der höchsten Vergütungsgruppe des BAT erhalten haben und deren Arbeitsvertrag auch eine Ersetzungsklausel oder dynamische Klausel aufweist, können eine Überleitung zumindest in die höchste Entgeltgruppe weiter…

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Überleitung in den TVÖD und TV-L mitbestimmungspflichtig

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 30. April 2009 um 15:05

Eigentlich war es ja klar. Die Überleitung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in das neue Tarifrecht ist mitbestimmungspflichtig, das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht bestätigt (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08).  Es wäre auch eine böse Überraschung für die Personalräte und Beschäftigten gewesen, wenn ausgerechnet die größte Eingruppierungsaktion im Nachkriegsdeutschland mitbestimmungsfrei - al gusto del padrone - über die Bühne gehen sollte. Wir hatten bereits weiter…

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TVÖD Überleitung - Warnung vor “neuem Arbeitsvertrag”

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 19. März 2006 um 14:03

Hurra, hurra, der TVÖD ist da - eher hat sich Ernüchterung breitgemacht. Akuell umstritten ist, welche Wirkung bei nichtorganisierten Beschäftigten verschiedene Klauseln im Arbeitsvertrag haben (sog. Bezugnahmeklauseln). Dorts wird auf den “BAT in seiner jeweiligen Fassung” oder “einschliesslich der den BAT ändernden oder ersetzenden Tarifverträge” verwiesen. Üblicherweise führen diese Klauseln als sogenannte “Gleichstellungsklausel” dazu, dass die Nichtorganisierten genauso behandelt werden wie die Gewerkschaftsmitglieder. Nun ist aber fraglich geworden, ob in Bund und Stadt der TVÖD auch auf diese Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, auch wenn der Arbeitnehmer nicht Gewerkschaftsmitglied ist. Der TVÖD ersetzt nämlich den BAT nicht; der BAT gibt es ja auch nach wie vor noch, wie die Streiks in den Ländern zeigen. Mehrere Aufsätze in der NZA beschäftigen sich mit diesem Thema, erwartungsgemäss streitig. Auch wenn mehr für die Ansicht spricht, dass die Klauseln zur Gleichstellung und damit zum TVÖD führen: Arbeitgeber versuchen, das Risiko völlig zu minimieren und verlangen geänderte Arbeitsverträge, die entsprechend veränderte Bezugnahmeklauseln enthalten. Das sollten sich Arbeitnehmer aber gründlich überlegen, denn je nach Lebenssituation kann es auch Sinn machen, “Nein” zu sagen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
Bundesangestelltentarifvertrag.de

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