Aufhebungsvertrag 2011: Nicht nur Personaler müssen aufpassen: Für Arbeitnehmer gilt das erst recht!
Das Arbeitsrecht ist seit Jahren in heftiger Bewegung, wozu Gesetzesänderungen in Deutschland, aber auch in Europa beitragen. Bundesarbeitsgericht und Europäischer Gerichtshof haben in den letzten Jahren so manchen alten Zopf angeschnitten. Das hat auch Auswirkungen auf Aufhebungsverträge. Anders als beim Arbeitsvertrag, den im Zweifel die Gerichte trotz Unterschrift noch einmal auf Fairness (AGB-Kontrolle) überprüfen, ist ein Aufhebungsvertrag häufig der nachträglichen Kontrolle durch die Arbeitsgerichte entzogen. Die Unterschrift gilt, auch wenn man es noch so bereut. Das Bundesarbeitsgericht sieht es so: Egal wie groß der Druck zur Unterschrift sein mag, “Nein” sagen kann man immer.
Daher folgende Tipps, die 2011 wegen der Entwicklungen im Arbeitsrecht noch wichtiger sind als weiter…
2011, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Eigenkündigung
