Juracity berichtete zu den bisher ergangenen Urteilen in Sachen Agfa Gevaert / Agfa Photo mehrfach. Jetzt hat auch das LAG Köln zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, dass die Unterrichtung fehlerhaft war und eine Verwirkung des Widerspruchsrechts daher nicht eingetreten sei.
„Eine Unterrichtung ist auch dann fehlerhaft, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebsübernehmers wesentlich besser dargestellt wird, als sie tatsächlich ist, denn eine wahrheitsgemäße Information bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Arbeitnehmer bei der möglichen Ausübung des Widerspruchsrechts,“ so das Landesarbeitsgericht Köln in Sachen Agfa/AgfaPhoto in seinem Urteil vom 4. 6. 2007.
Damit verbessert sich für die von Agfa getäuschten und in die später insolvente Tochter abgeschobenen Arbeitnehmer die Rechtslage weiter. Erstmals hat sich ein LAG weiter…
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