Agfa Photo: Unterrichtungsschreiben bleibt falsch

Abgelegt unter: Betriebsuebergang.de — RA Felser am 28. November 2008 um 09:44

War falsch und bleibt falsch, das ergab gestern der dritte Verhandlungstermin von ehemaligen Mitarbeitern der Agfa Gevaert, die per Betriebsübergang in die - inzwischen insolvente - Agfa Photo GmbH “abgeschoben” wurden. Dabei informierte Agfa allerdings die Arbeitnehmer mit dem gesetzlich vorgeschriebenen weiter…

, , , ,

Agfa Photo: BAG Urteil vom 20.03.2008

Abgelegt unter: Betriebsuebergang.de — RA Felser am 21. August 2008 um 15:51

In Sachen “Fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben” und “Widerspruch gegen den Betriebsübergang” von Agfa Gevaert auf Agfa Photo liegt die Begründung des ersten Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem Termin vom 20. März 2008 nun im Volltext vor (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.3.2008, 8 AZR 1016/06). Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Fehlerhaftigkeit weiter…

, , , ,

BAG: Fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben bei Betriebsübergang auf Agfa Photo

Abgelegt unter: Betriebsuebergang.de — RA Felser am 24. Juli 2008 um 18:06

Bereits zum zweiten Mal befaßte sich heute (BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 202/07 u.a.)  der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz von Friedrich Hauck mit den Widerspruch von Mitarbeitern  gegen den Betriebsübergang von Agfa Gevaert auf die inzwischen insolvente Agfa Photo. Viele Mitarbeiter (”Agfarianer”) - die sich durch die Angaben der Unternehmen in einer Mitarbeiterinformation über die angeblich gute Ausstattung der Agfa Photo mit finanziellen Mitteln und Rechten getäuscht fühlten - hatten nach Bekanntwerden der Insolvenz die Notbremse gezogen. Sie erklärten einige Monate nach der Übernahme einen Widerspruch gegen weiter…

, , , ,

BAG: Keine Verwirkung des Widerspruchs in Sachen Agfa Photo

Abgelegt unter: Betriebsuebergang.de — RA Felser am 20. März 2008 um 18:36

Heute hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.03.2008 - 8 AZR 457/07 u.a.) entschieden, dass die Widersprüche der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisses von der Agfa Gevaert AG auf die später insolvente Agfa Photo GmbH gemäß § 613 a BGB nicht verwirkt sind, sondern die Arbeitsverhältnisse dadurch mit der Agfa Gevaert AG trotz des Betriebsübergangs fortbestanden haben.

Der Vorsitzende Richter des 3. Senats stellte zu Beginn der Verhandlungen in den Raum, dass er nach Aktenlage Zweifel habe, ob die AGFA Photo GmbH jemals rechtlich selbständig war. Die Frage nach der rechtlichen Selbständigkeit der AGFA Photo habe der Senat aber weiter…

, , , ,

LAG Köln zur Unterrichtung beim Betriebsübergang auf Agfa Photo

Abgelegt unter: Betriebsuebergang.de — RA Felser am 28. September 2007 um 17:01

Juracity berichtete zu den bisher ergangenen Urteilen in Sachen Agfa Gevaert / Agfa Photo mehrfach. Jetzt hat auch das LAG Köln zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, dass die Unterrichtung fehlerhaft war und eine Verwirkung des Widerspruchsrechts daher nicht eingetreten sei.

„Eine Unterrichtung ist auch dann fehlerhaft, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebsübernehmers wesentlich besser dargestellt wird, als sie tatsächlich ist, denn eine wahrheitsgemäße Information bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Arbeitnehmer bei der möglichen Ausübung des Widerspruchsrechts,“ so das Landesarbeitsgericht Köln in Sachen Agfa/AgfaPhoto in seinem Urteil vom 4. 6. 2007.

Damit verbessert sich für die von Agfa getäuschten und in die später insolvente Tochter abgeschobenen Arbeitnehmer die Rechtslage weiter. Erstmals hat sich ein LAG weiter…

, , , ,
 
Kündigung Rechtsanwalt