Altersgrenze für Lehrer in NRW: Bezirksregierung lehnt Verbeamtung trotz BVerwG-Urteil ab

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 7. Dezember 2009 um 13:41

Das Bundesverwaltungsgericht hat bekanntlich im Februar 2009 entschieden, dass die Altersgrenze nach der Laufbahnverordnung in NRW rechtswidrig ist und die LVO für nichtig erklärt. Die daraufhin zahlreich gestellten Anträge auf Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die die Altersgrenze bereits überschritten hatten, lehnt die Bezirksregierung trotzdem in vielen Fällen ab. Begründung: weiter…

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BVerwG: Altersgrenze nach LVO NRW unwirksam

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 4. Mai 2009 um 14:19

Das Bundesverwaltungsgericht mit mehreren Urteilen vom 19.02.2009 die Altersgrenze für Beamte in NRW wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Regelungen in derr Laufbahnverordnung (LVO) gekippt. Der Volltext der Urteile liegt jetzt vor. In dem meist zitierten Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 C 18.07 hat das Bundesverwaltungsgericht zu den Folgen seiner Entscheidung Stellung bezogen: weiter…

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Altersgrenze für Lehrer fällt

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Felser am 21. Februar 2009 um 14:03

Meine Mandantin wird es freuen. Erst vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen, mit der ich für die Lehrerin die Altersgrenze für die Verbeamtung angegriffen hatte, weil nach unserer Ansicht  die Kindererziehungszeiten durch die Bezirksregierung unzureichend berücksichtigt wurden. In NRW kann man eine Verbeamtung im Schuldienst nur noch erreichen, wenn man die Altersgrenze des 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Ausnahmen u.a. für Kindeserziehungszeiten sieht die Laufbahnverordnung (LVO) vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Altersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen nun in mehreren Verfahren gekippt (BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 Aktenzeichen 2 C 18.07 u. a.) . Eine Höchstaltersgrenze von 35 Jahren weiter…

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EuGH billigt Altersgrenzen im Tarifvertrag

Abgelegt unter: Gleichbehandlung.de — RA Felser am 17. Oktober 2007 um 12:33

das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2007 (Rechtssache RS C-411/05 “Palacios de la Villa”) hervor. Danach dürfen Tarifverträge Arbeitnehmer zwingen, nach Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand zu gehen. Solche Regelungen, die der EuGH grundsätzlich als Altersdiskriminierung ansieht, sind nach dem Urteil dann zulässig, wenn sie zur Senkung der Arbeitslosenzahlen beitragen. Der EuGH entschied einen Fall aus Spanien, bei dem es um die Auslegung der entsprechenden europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie ging.

Der EuGH stellte dazu fest:

Das in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisierte Verbot jeglicher Diskriminierung wegen des Alters ist dahin gehend auszulegen, dass weiter…

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OVG Rheinland - Pfalz: Wer zu alt wird, wird auch nicht mehr Beamter

Abgelegt unter: Beamtenrecht.de — RA Willmann am 21. August 2007 um 17:29

Ein Referendarin in Rheinland - Pfalz wollte mit über 40 Lebensjahren noch Beamtin werden. Hierzu trug sie vor, dass bei Beginn des Referendariats die Altersgrenze für eine Verbeamtung als Lehrerin bei 45 Lebensjahren gelegen hatte. Nur war diese Altersgrenze während der Referendarzeit auf 40 Lebensjahre herabgesetzt worden. weiter…

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