Nix gelernt: Bahnchef Grube hat gleichen Anstellungsvertrag wie Mehdorn

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 5. Juni 2009 um 09:28

Die Bahn lernt nicht dazu. Der neue Bahnchef Grube hat den gleichen Anstellungsvertrag als Vorstand bekommen wie der der ausgeschiedene Mehdorn. Bei diesem hatte in der Öffentlichkeit Irritationen ausgelöst, dass er eine “Abfindung” erhält, obwohl er auf öffentlichen Druck wegen der Datenschutzaffaire gehen musste. Mehdorn hat natürlich keine “Abfindung” erhalten, sondern lässt sich nur wie üblich weiter…

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Kurzarbeit für leitende Angestellte?

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 9. Februar 2009 um 02:52

Leitende Angestellte geniessen arbeitsrechtlich eine besondere Stellung, was nicht immer ein wirklicher Genuß ist (so beim abgeschwächten Kündigungsschutz nach § 14 KSchG). Auch bei der Kurzarbeit sind leitende Angestellte anders zu behandeln als die anderen Arbeitnehmer. Das liegt zum einen daran, dass weiter…

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Kündigung eines Vorstandsmitglieds nur aus wichtigem Grund

Abgelegt unter: Anstellungsvertrag.de — RA Felser am 9. Juni 2008 um 12:10

entschied das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock vom 30.05.2008 Aktenzeichen 1 U 36/08) im Falle der Kündigung zweier Vorstandsmitglieder der Sparkasse Vorpommern (ehemals Sparkasse Stralsund). Die Sparkasse hatte den Anstellungsvertrag der Kläger als Vorstandsmitglied am 27.11.2003 fristlos gekündigt. Schon das Landgericht hielt die Kündigungen mit Urteil vom 15.08.2007 für unwirksam, was das OLG Rostock bestätigte. Beide Gerichte konnten keine Pflichtverstöße erkennen, die einen wichtigen Grund für eine Kündigung ergeben würden. Auch die Widerklage, mit der die Sparkasse ihrerseits von den Klägern Schadensersatz in Höhe von 18,5 Millionen €, der ihr weiter…

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Freie Mitarbeiter-Vertrag

Abgelegt unter: Freier-Mitarbeiter-Vertrag.de — RA Felser am 18. März 2008 um 13:56

Heute legte mir ein Mandant einen Vertrag über freie Mitarbeit mit folgender Klausel vor: “Die Parteien sind sich einig, dass ein Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Klägers nicht begründet werden soll.”

Nun hat das Bundesarbeitsgericht schon vor einiger Zeit mit der wünschenswerten Klarheit verdeutlicht: weiter…

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Suspendierung, Abberufung, Kündigung

Abgelegt unter: Geschaeftsfuehrervertrag.de — RA Felser am 28. Februar 2008 um 09:15

das ist die Aktionskette bei Verdacht auf strafbare Handlungen eines Geschäftsführers einer GmbH oder Vorstands einer Aktiengesellschaft. Zunächst erfolgt - wie aktuell im Fall des Vorstandsvorsitzenden der Düsseldorfer Sparkasse - eine Freistellung (Suspendierung) von der Führungstätigkeit, danach die grundlos und nach dem Anstellungsvertrag (Dienstvertrag) meist fristlos mögliche Abberufung weiter…

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GmbH-Geschäftsführer: Kündigungsfrist für Anstellungsvertrag

Abgelegt unter: Geschaeftsfuehrervertrag.de — RA Felser am 28. September 2007 um 14:35

diese Frage stellt sich bei einer Kündigung eines Geschäftsführers immer dann, wenn im Geschäftsführeranstellungsvertrag selbst eine vertragliche Regelung der Kündigungsfrist nicht vorgesehen ist, also die gesetzliche Kündigungsfrist massgeblich ist. Die Kündigungsfristen des § 621 BGB gelten nach dem Wortlaut der Vorschrift für ein “Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 BGB ist”. Das würde ja passen. Gleichwohl wendet der Bundesgerichtshof die Kündigungsfristen des § 622 BGB, der eigentlich nur für Arbeitsverhältnisse gilt, entsprechend auf Kündigungen von Geschäftsführerverträgen an. Interessanterweise mit weiter…

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Geschäftsführeranstellungsvertrag: Alles beim Alten

Abgelegt unter: Allgemein — RA Felser am 19. Juli 2007 um 21:41

so das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 19.07.2007 - Aktenzeichen 6 AZR 774/06, Pressemitteilung), das auch nach der Schuldrechtsreform (§ 305c Abs. 2 BGB) keinen Anlass sieht, seine seit 1993 konsequent ausgebaute Rechtsprechung zur “Beförderung” von Angestellten zum Geschäftsführer zu ändern. Bisher und auch nach der Schuldrechtsreform gilt: weiter…

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Fehlen eines schriftlichen Anstellungsvertrages kann Kündigungsschutz erhalten

Abgelegt unter: Geschaeftsfuehrervertrag.de — RA Felser am 18. März 2006 um 13:41

Ein Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten besteht auch nach Bestellung als Geschäftsführer weiter, wenn das Arbeitsverhältnis nicht unter Beachtung der Schriftform aufgehoben wurde (§ 623 BGB).

Das kann entweder durch ausdrückliche schriftliche Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) oder u.U. auch konkludent durch die Vereinbarung eines schriftlichen Geschäftsführeranstellungsvertrages geschehen. Besteht dagegen kein schriftlicher Anstellungsvertrag, sind die Arbeitsgerichte für den Rechtsstreit zuständig, so das Landesarbeitsgericht Bremen (LAG Bremen, Beschluss vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.anstellungsvertrag.de

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Kündigung Rechtsanwalt