Vorsicht: Abfindung wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Abgelegt unter: Abfindung.com — RA Felser am 8. Dezember 2009 um 21:36

Eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) ist auch dann voll auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) anzurechnen, wenn die Abfindung vom Arbeitgeber verspätet gezahlt wird, also bei normalem Verlauf die Abfindung noch während der Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld I anrechnungsfrei ausgezahlt worden wäre, das entschied das Bundessozialgericht weiter…

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