Arbeitnehmerdatenschutz: § 32 BDSG neu (2009)

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 27. August 2009 um 10:08

Der Gesetzgeber hat den Arbeitnehmerdatenschutz vor der Bundestagswahl (nur) durch eine (kleine) Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geändert, § 32 BDSG. Das große Gesetzesvorhaben, die Zusammenfassung und Überarbeitung des Arbeitnehmerdatenschutzes im Lichte der Datenaffairen bei Bahn, Telekom, Lidl und vielen anderen in einem eigenen Gesetz (Arbeitnehmerdatenschutzgesetz) wurde auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben - und wird wohl auch nur realisiert, wenn Arbeitsminister Scholz auch nach der Wahl in der Regierung bleibt.

Der Text des § 32 BDSG n.F. lautet:

 § 32 BDSG (neu, gilt ab 1.9.2009)

Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung  für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

(1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn
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Bundesrat für mehr Arbeitnehmerdatenschutz

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 12. November 2008 um 10:51

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung von 07.11.2008 die Bundesregierung aufgefordert, den Arbeitnehmerdatenschutz durch eine gesetzliche Regelung zu verbessern:
“Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, angesichts der Vorfälle von Arbeitnehmerüberwachung in Unternehmen und angesichts der für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unübersichtlichen Gesetzeslage gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Diese weiter…

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Mach Dich nackig: “Wer nichts zu verbergen hat …”

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 5. Juni 2008 um 09:21

Dümmlichere Beiträge zum Thema Datenschutz als diesen Satz oder ähnliche sind kaum vorstellbar, darauf weist zu völlig zu Recht der “Onlinedatenschutzbeauftragte” in seinem Blog hin. Für Vertreter dieser schlichten Theorie schlage ich weiter…

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Arbeitnehmerdatenschutzgesetz: Zeit für wirksamen Arbeitnehmerdatenschutz

Abgelegt unter: Fragerecht.de — RA Felser am 31. Mai 2008 um 13:13

Die Bespitzelungsaffaire bei der Telekom könnte der letzte Tropfen sein, der das Faß zum überlaufen bringt: Nicht nur wie bei Lidl, REWE, ach was, der gesamten Einzelhandelsbranche, Burger King, Porsche (Wiedeking ist zwar kein Arbeitnehmer, aber auch kein Baby …) und jetzt der Telekom werden Arbeitnehmer bespitzelt. Der Ruf nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird lauter. Das Bundesdatenschutzgesetz hilft hier nicht weiter, wie der Bundestag selbst erkannt hat: weiter…

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Computergrundrecht am Arbeitsplatz?

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 2. März 2008 um 13:36

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung hat auch Folgen für den Schutz des Computers am Arbeitsplatz und dienstlichen Laptos und das Diensthandy. Norbert Warga, der Datenschutzbeauftragte der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, sagte dies in einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung am 28.2.2008.

“Pro-forma-Passwörter, etwa die Vornamen der Nutzer, die den Zugriff für Vorgesetzte oder Kollegen auch auf private Daten ermöglichen, müssten spätesten nach diesem Urteil endgültig unrecht sein”, sagte Warga.

“Die Persönlichkeitsrechte müssen entsprechend dem Verfassungsrecht unzweifelhaft von der Bewerbung über die Beschäftigung bis zum Ausscheiden gesetzlich gesichert werden”, forderte der Datenschutzexperte.

Nach bisherigen Rechtslage hat ein privater Arbeitgeber allerdings den vollen Zugriff weiter…

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