Arbeitnehmerhaftung: Arbeitnehmer haften anders
Arbeitnehmerhaftung ist privilegierte Haftung. Als Arbeitnehmer wird man also nicht so schnell und so teuer für eigene Fehler haftbar gemacht wie andere Personen. Hintergrund ist, dass ein Arbeitnehmer fremde Risiken, nämlich für seinen Arbeitgeber, übernimmt und dabei auch häufig sehr hohe Risiken für seinen Arbeitgeber eingeht. Die Rechtsprechung hat - unter Aufgabe der bisherigen These von gefahrgeneigter Arbeit und nicht gefahrgeneigter Arbeit - weiter…
Arbeitnehmerhaftung, Arbeitsgericht, gefahrgeneigte Arbeit
