Arbeitsgericht Duisburg zur Kündigung: Leiharbeitnehmer zuerst
Das Arbeitsgericht Duisburg entschied in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, vor Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung auf freien oder dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Stellen im Wege der Änderungskündigung anzubieten - auch in räumlich weit entfernt liegenden Betrieben.
Jedenfalls, soweit Zeitarbeitnehmer beschäftigt würden, handelte es sich nach Ansicht des Arbeitsgerichts um weiter…
Arbeitsgericht Duisburg, Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, Leiharbeitnehmer
