Häusliches Arbeitszimmmer: Fiskus verliert beim Bundesverfassungsgericht

Abgelegt unter: Verbraucherrecht — RA Felser am 29. Juli 2010 um 14:44

Lehrer, Rentner mit Nebenjob und andere auch zu Hause fleißige Arbeitnehmer dürfen sich freuen: Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die 2007 verschlechterte  gesetzliche Arbeitszimmerregelung gekippt und dem Fiskus die Leviten gelesen. Ab sofort dürfen Sie Ihr Arbeitszimmer auch dann wieder von den Steuern absetzen, wenn Sie nicht nur dort arbeiten. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.

Auf Vorlage des Finanzgerichts Münster kassierte das Verfassungsgericht jetzt die gesetzliche Neuregelung, die die Hürden für die steuerliche Absetzbarkeit deutlich höher gesetzt hatte. Absetzbar sind weiter…

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Das Arbeitszimmer

Abgelegt unter: Steuerrecht — Thomas Hellwege am 20. November 2007 um 16:27

Wer in den von zu Hause aus arbeitet, tut dies nicht selten in seinem Arbeitszimmer. Die Kosten eines solchen Zimmers dafür kann man unbeschränkt steuerlich abziehen, wenn das Zimmer in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Wohnung des Steuerpflichtigen liegt. weiter…

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