Wahlausschreiben bei der Betriebsratswahl

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 17. März 2010 um 23:10

Nach der Wählerliste droht dem Wahlvorstand mit dem Wahlausschreiben die nächste Fehlerquelle bei der Betriebsratswahl. Ein häufiger Wahlmangel, der zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führt, ist die ungenügende Bekanntmachung der Wählerliste. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 WO erlässt der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe ein Wahlausschreiben. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WO eingeleitet. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 WO ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. In einem Betrieb mit vielen Betriebsstätten in Deutschland muss grundsätzlich in jeder Betriebsstätte ein Abdruck des Wahlausschreibens ausgehängt werden (§ 3 Abs. 4 Satz 2 WO-BetrVG). Andernfalls weiter…

, , , ,

Was steht hängt oder liegt nicht - jedenfalls bei der Betriebsratswahl

Abgelegt unter: Betriebsratspraxis.de — RA Felser am 17. Juli 2007 um 14:13

entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG Stuttgart, Beschluß vom 04.07.2007 - Aktenzeichen 2 TaBV 3/06), wie Jurion mitteilt. Das LAG in Stuttgart kritisierte, dass Wahlunterlagen, deren Aushang das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. die dazu ergangene Wahlordnung (WoBetrVG) vorschreibt, in einem Aktenordner weiter…

, , , ,
 
Kündigung Rechtsanwalt