Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?
Mit einer wichtigen Fragestellung zur Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss sich bald der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigen:
Hat ein Arbeitnehmer, der darlegen kann, dass er die Voraussetzungen für eine ausgeschriebene Stelle erfüllt und dennoch nicht eingestellt worden ist, einen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?
Diese Frage hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 20.05.2010 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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