Betriebsübergang § 613a BGB: Kündigung bei oder nach oder wegen?
Nach § 613a Absatz 4 BGB ist eine Kündigung wegen Betriebsübergang unwirksam. Deswegen ist eine Kündigung bei oder nach einem Betriebsübergang noch lange nicht verboten. Nach der Rechtsprechung soll das Kündigungsverbot in § 613a Absatz 4 BGB den Arbeitnehmer verhindern, dass der Betriebsübergang dazu genutzt wird, den Betrieb leer zu kündigen und ohne Arbeitnehmer zu verkaufen. Das schließt aber nicht aus, dass weiter…
§ 613a BGB, Betriebsübergang, betriebsbedingte Kündigung, Erwerberkonzept, Kündigung
