Betriebsrat: Schulung für das Ersatzmitglied ?
Natürlich nicht, meint der Arbeitgeber, schließlich vertrete das Ersatzmitglied ja nur das ordentliche Betriebsratsmitglied von Fall zu Fall. Natürlich, meint der Betriebsrat, ohne Schulung versteht das Ersatzmitglied im Vertretungsfall doch nur “Bahnhof”.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine vermittelnde Position eingenommen: weiter…
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