Betriebsratswahl anfechten - aber richtig…

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Labrow am 30. März 2010 um 18:45

Wie die Rheinische Post in der Ausgabe vom 30. März 2010 berichtet, wird nun auch bei der Rheinbahn AG in Düsseldorf die Wahl des Betriebsrats angefochten. Anfechtungsgrund soll hiernach sein, dass die Arbeitnehmer der Rheinbahn-Immobilien GmbH mitgewählt hätten.

Eine fehlerlose Betriebsratswahl ist die absolute Ausnahme. Die meisten Betriebsratswahlen bleiben aber unangefochten. Daher nehmen wir die Meldung der Rheinischen Post zum Anlass, im folgenden die Voraussetzungen für eine Anfechtung einer Betriebsratswahl kurz darzustellen: weiter…

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BR-Wahl 2010: Nachträgliche Ergänzung der Vorschlagsliste um weitere Kandidaten

Abgelegt unter: Betriebsratswahlen-2010.de — RA Felser am 22. März 2010 um 11:31

Die Betriebsratswahl bedeutet Sonderkonjunktur für den im Betriebsverfassungsrecht versierten Anwalt. In loser Folge werden wir hier typische Wahlmängel aufzeigen, die in aktuellen Betriebsratswahlen eine Rolle spielen. Z.B. das Problem, wenn der Wahlvorstand nach Abgabe eines Wahlvorschlags “auf den letzten Drücker” feststellt, dass auf der Vorschlagsliste nachträglich Kandidaten ergänzt wurden, ein offenbar häufiger Fehler in einem Wahlvorschlag. § 14 Abs. 4 BetrVG geht bei der Betriebsratswahl davon aus, dass weiter…

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Betriebsratswahl beim Focus

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 21. März 2010 um 14:29

Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz es in § 1 BetrVG als Selbstverständlichkeit ansieht, dass ein Betriebsrat gewählt wird, machte die Nachricht Schlagzeilen: Beim Focus wird ein Betriebsrat gewählt. Inzwischen sind die Betriebsratswahlen bei der Focus Magazin Verlags GmbH mit einer Wahlbeteiligung von 80 % der 269 Wahlberechtigten durchgeführt und ein neunköpfiger Betriebsrat gebildet. Die Mitarbeiter des Focus hatten die Wahl weiter…

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Betriebsratswahl: Rechtsberatung für den Wahlvorstand durch Anwalt?

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 21. März 2010 um 13:38

Die Aufgabe des Wahlvorstands ist kompliziert und fehlerträchtig, fast jede Betriebsratswahl ist anfechtbar. Eine umsichtiger Wahlvorstand stellt sich daher rechtzeitig die Frage, ob und wie er einen entsprechend versierten Rechtsanwalt bei Fragen oder vor wichtigen Beschlussfassungen (z.B. einer Zurückweisung einer Vorschlagsliste) beauftragen kann.

Ein Wahlvorstand muß nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.11.2009 Aktenzeichen 7 ABR 26/08) vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, weiter…

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Betriebsratswahl: Rücknahme der Vorschlagsliste?

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 18. März 2010 um 19:42

Heute hatten wir wieder ein Mandat bezüglich “Betriebsratswahl 2010″. Unser Mandant hatte eine zweite Liste eingereicht, so dass keine Personenwahl, sondern Listenwahl durchgeführt werden mußte. Das ärgerte die erste Liste, es wurde erheblicher Druck in zahlreichen Telefonaten und Gesprächen ausgeübt. Unser Mandant, der mit zwei weiteren Kollegen kandidiert hatte, wurde schlussendlich gezwungen, die Vorschlagsliste zurückzunehmen und zu zerreißen. Ausserdem hatten die drei Kandidaten schriftlich erklären müssen, nicht mehr zu kandidieren. Jetzt saß er hier und wollte wissen, ob die Wahl anfechtbar sei. weiter…

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Wahlausschreiben bei der Betriebsratswahl

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 17. März 2010 um 23:10

Nach der Wählerliste droht dem Wahlvorstand mit dem Wahlausschreiben die nächste Fehlerquelle bei der Betriebsratswahl. Ein häufiger Wahlmangel, der zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führt, ist die ungenügende Bekanntmachung der Wählerliste. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 WO erlässt der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe ein Wahlausschreiben. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WO eingeleitet. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 WO ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. In einem Betrieb mit vielen Betriebsstätten in Deutschland muss grundsätzlich in jeder Betriebsstätte ein Abdruck des Wahlausschreibens ausgehängt werden (§ 3 Abs. 4 Satz 2 WO-BetrVG). Andernfalls weiter…

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Wahlvorschlag: Einreichung der Vorschlagsliste auf den letzten Drücker

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 17. März 2010 um 22:35

Beliebt und gefürchtet: die Einreichung eines Wahlvorschlags (Vorschlagsliste) kurz vor Toresschluß. Besonders beliebt, wenn es bisher nur eine Vorschlagsliste gab, also Personenwahl stattfinden würde. Wird eine zweite Liste eingereicht, bedeutet das Listenwahl. Die Kandidaten werden dann nach der Reihenfolge gewählt, wie sie auf der Liste positioniert sind. Häufig übersehen die Einreicher aber Formvorschriften und reichen einen ungültigen Wahlvorschlag ein. So gerade geschehen in einer Brauerei. Der Wahlvorstand muß in jedem Fall schnell, d.h. unverzüglich reagieren und untersuchen, ob ein Mangel des Wahlvorschlags vorliegt und wenn ja, ob er heilbar ist oder nicht. Ist er heilbar, muß der Listenführer unverzüglich - nicht erst nach zwei Tagen! - unterrichtet werden. Der Listenführer weiter…

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Stopp der Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung?

Abgelegt unter: Einigungsstelle.de — RA Felser am 14. März 2010 um 21:57

Toys “R” Us versucht es gerade in Hamburg, die Stena Line ist  am Arbeitsgericht Lübeck kürzlich damit gescheitert.  Gemeint ist ein Abbruch der Betriebsratswahl durch eine einstweilige Verfügung. Die Arbeitsgerichte sind damit aus gutem Grunde sehr zurückhaltend. Nur wenn die Betriebsratswahl bei weiterem Fortgang nichtig wäre, stoppt ein Arbeitsgericht die Wahl auf Antrag des Arbeitgebers. Bei der Stena Line hatten fast alle Mitarbeiter für den Betriebsrat kandidiert und sich so Kündigungsschutz verschafft. Man hat in Travemünde wohl unseren weiter…

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Nach der BR-Wahl 2010: Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 2. März 2010 um 11:51

Neu gewählt in den Betriebsrat? Herzlichen Glückwunsch. Dem neuen Betriebsratsmitglied stellen sich schon vor der ersten Betriebsratssitzung viele Fragen:  Was kommt jetzt auf mich zu? Was muss ich wissen, was verlangen die Kollegen/innen von mir?

Das Seminar für das neu gewählte Betriebsratsmitglied bietet weiter…

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Nicht ohne meinen Betriebsrat: 12 gute Gründe für einen Betriebsrat - speziell in der Krise

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 19. Februar 2010 um 00:54

Nicht ohne meinen Betriebsrat: Im Dutzend besser: 12 gute Gründe für einen Betriebsrat - speziell in der Krise

Ohne Moos nix (mehr los): Keine Abfindung ohne Betriebsrat: Ohne Betriebsrat gibt es keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber bei Personalabbau. Und damit auch keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Entlassung.

Ene meine miste: Der Betriebsrat bestimmt bei Personalabbau und Kündigungen mit. Er kann Kündigungen widersprechen und damit die Chancen der Beschäftigten bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich verbessern. Informiert der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Kündigung nicht oder nicht ordnungsgmäß, ist die Kündigung unwirksam.

Ab in den Süden? Betriebsurlaub, weiter…

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