BfA Befreiung? Gibt´s nicht …
Die von vielen BfA-Befreiung genannte Statusfeststellung durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es schon deswegen nicht, weil die BfA (Bundesanstalt für Angestellte) nicht mehr existiert. Diese und die bisherigen Landesversicherungsanstalten sind in der DRV aufgegangen, der Deutschen Rentenversicherung. Aber auch eine “Befreiung” ist mit dem nur durch Antrag einzuleitenden Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) nicht automatisch verbunden. Vielmehr löst der Antrag eine penible Prüfung der Tätigkeit durch die DRV aus, was auch nach hinten losgehen kann.
„Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit weiter…
Anfrageverfahren, BfA-Befreiung, Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren, Statusverfahren
