Häusliches Arbeitszimmmer: Fiskus verliert beim Bundesverfassungsgericht

Abgelegt unter: Verbraucherrecht — RA Felser am 29. Juli 2010 um 14:44

Lehrer, Rentner mit Nebenjob und andere auch zu Hause fleißige Arbeitnehmer dürfen sich freuen: Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die 2007 verschlechterte  gesetzliche Arbeitszimmerregelung gekippt und dem Fiskus die Leviten gelesen. Ab sofort dürfen Sie Ihr Arbeitszimmer auch dann wieder von den Steuern absetzen, wenn Sie nicht nur dort arbeiten. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.

Auf Vorlage des Finanzgerichts Münster kassierte das Verfassungsgericht jetzt die gesetzliche Neuregelung, die die Hürden für die steuerliche Absetzbarkeit deutlich höher gesetzt hatte. Absetzbar sind weiter…

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Rauchverbot: Das Urteil des BVerfG in der Analyse des Bundestags

Abgelegt unter: Aktuelles — RA Felser am 4. August 2008 um 12:34

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08) zum Rauchverbot in den Gaststätten und der Gastronomie (Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin) in einem Gutachten einer Analyse unterzogen und kommt zu dem Schluß: weiter…

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Karlsruhe kippt Rauchverbot

Abgelegt unter: Aktuelles — RA Willmann am 30. Juli 2008 um 09:28

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg gekippt. Damit waren die Verfassungsbeschwerden zweier Wirte erfolgreich. weiter…

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Keine Disziplinarmaßnahmen wegen verweigerter Urinprobe

Abgelegt unter: Allgemein — Linda Krickau am 19. November 2007 um 12:44

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss v. 06.11.2007, Az.: 2 BvR 1136/07) hast sich mit der Frage beschäftigt, ob die Weigerung eines Strafgefangenen zur Abgabe einer Urinprobe mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann. weiter…

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Pendlerpauschale: Finanzminister gibt schon nach

Abgelegt unter: Steuerrecht — RA Willmann am 12. September 2007 um 17:45

Im Streit um die Verfassungsmäßigkeit der teilweise gestrichenen Pendlerpauschale gibt Steinbrück offensichtlich nach. Die Einkommensteuerbescheide für 2007 sind vorläufig bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die für 2009 erwartet werden soll. Es ist daher nicht erforderlich, Einspruch einzulegen. weiter…

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BVerfG: Staat darf Kontodaten weiterhin abfragen!

Abgelegt unter: Steuerrecht — RA Felser am 12. Juli 2007 um 10:32

Gemäß aktueller Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.07.2007 sind die gegen § 24 c Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Kreditwesengesetz gerichteten Verfassungsbeschwerden eines inländischen Kreditinstituts sowie eines Rechtsanwalts und Notars, wonach die zuständigen Behörden und Gerichte zur automatisierten Abfrage von Kontostammdaten mutmaßlicher Steuersünder ermächtigt werden, gescheitert. Die zuständigen Behörden dürfen somit weiterhin weiter…

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Zeigt Di Fabio dem EuGH die gelbe Karte?

Abgelegt unter: Europarecht — RA Felser am 2. Juli 2007 um 20:58

Der Verfassungsrichter Di Fabio soll prüfen lassen, ob der EuGH in Luxemburg seine Zuständigkeit überschritten oder den Geltungsbereich von EU-Richtlinien ausgebaut habe, berichtet das Nachrichtenmagazin. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde eines Unternehmens gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, mit der dieses dem EuGH weiter…

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SG Berlin: Kasse muss Vitamine gegen Krebs nicht zahlen

Abgelegt unter: Aktuelles, Medizinrecht, Sozialrecht, Krankenversicherung — RA Willmann am 18. Juni 2007 um 10:04

Das Sozialgericht Berlin (Az.: S 82 KR 748/07) hat entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Vitamintabletten gegen Krebs bezahlen müssen. Das Gericht wies die Klage eines Mannes ab, der bei dem Mediziner Matthias Rath Vitaminpräparate im Wert von EUR 4.200,00 bestellt hatte. weiter…

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Kippt die Unterhaltsreform?

Abgelegt unter: Allgemein, Aktuelles, Familienrecht, Scheidung, Unterhaltsratgeber.de, BVerfG-Urteil — RA Willmann am 24. Mai 2007 um 09:05

Möglicherweise ist die geplante Unterhaltsreform, die Freitag verabschiedet werden soll, hinfällig. Insoweit könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Folgen haben. weiter…

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Staatliches Sportwettenmonopol in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Abgelegt unter: Sport-und-Recht — RA Hartmann am 28. März 2006 um 13:33

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil vom heutigen Tage (AZ.: 1 BvR 1054/01) entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol in Bayern in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und damit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Eine Buchmacherin aus München hatte - nachdem sie in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen war - Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben und sich dabei auf das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen. Der Freistaat Bayern hatte ihr das gewerbliche Veranstalten von Wetten und die Vermittlung von Wetten unter dem Hinweis auf das staatliche Wettmonopol untersagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit für unvereinbar erklärt, da es in einer Art und Weise ausgestaltet sei, die eine effektive Suchtbekämpfung nicht sicherstelle. Ein Auschluss privater Veranstalter sei nur zu rechtfertigen, wenn das bestehende Wettmonopol in seiner konkreten Ausgestaltung der Abwehr und Bekämpfung von Spielsucht diene. Fiskalische Interessen des Staates scheiden nach der Auffassung des 1. Senats zur Rechtfertigung eines Wettmonopols aus.

Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt im Ergebnis jedoch nicht automatisch dazu, dass einem privaten Anbieter - wie der Beschwerdeführerin - die Vermittlung bzw. das Anbieten von Wetten möglich ist. Vielmehr hat der 1. Senat dem Gesetzgeber mit diesem Urteil aufgegeben, den Bereich der Sportwetten bis zum 31.12.2007 neu zu regeln. Bis zu dieser Neuregelung darf das beanstandete Gesetz weiter angewendet werden.

Der Gesetzgeber hat nun zwei Möglichkeiten, auf dieses Urteil zu reagieren:

Er kann das staatliche Wettmonopol unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhalten und die Neuregelung konsequent an dem Ziel des Monopols der Suchtbekämpfung und - vermeidung ausrichten. Es muss durch die Neuregelung sichergestellt werden, dass in Zukunft eine aktive Suchtbekämpfung stattfindet und dass das tatsächliche Erscheinungsbild bzw. die Präsentation an diesem Ziel orientiert wird.
Der Gesetzgeber hat aber auch die Möglichkeit, den Wettmarkt zu liberalisieren und von dem staatlichen Wettmonopol Abstand zu nehmen. Dies könnte durch die kontrollierte und gesetzlich vorgeschriebene Zulassung privater Wettanbieter erfolgen.

Egal wie der Gesetzgeber sich letztlich entscheidet; klar ist, dass das gewerbliche Veranstalten und Anbieten von Wetten durch private Anbieter auch nach diesem Urteil weiterhin verboten ist und ordnungsrechtlich unterbunden werden kann.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.kuendigung.de

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