Neue Düsseldorfer Tabelle ist da!
Das OLG Düsseldorf hat gestern, wie bereits hier angekündigt, die neue Düsseldorfer Tabelle 2009 vorgestellt. Die Tabelle ist wohl die wichtigste Orientierung zur Bemessung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes. Sie ist zwar kein Gesetz; aber fast alle Unterhaltsberechnungen beruhen auf ihr. Die Tabelle musste aufgrund der Erhöhung des Kindergeldes und der Änderung der Steuerfreibeträge zum 01.01.2009 neugefasst werden.
Düsseldorfer Tabelle 2009, OLG Düsseldorf
