Deopflicht im Büro und am Arbeitsplatz
Sommerloch und Sommerhitze - anders kann man den Vorschlag kaum rational erklären. Der Unternehmerverband für die mittelständische Wirtschaft (schon mal gehört?) hat die Deopflicht an Schlands Arbeitsplätzen ausgerufen. Der Vorschlag ist offenkundig inspiriert durch die in den Medien vielbeachtete Kündigung eines angeblich verschwitzten Kölner Architekten durch seine olfaktorisch empfindsame Vorgesetzte während der vogelfreien Wartezeit (landläufig Probezeit). Erst die Sommerhitze und das WM Ende brachte den an Originalität kaum zu überbietenden Vorschlag der sehr gepflegt und frisch deodoriert dreinschauenden Verbandsschefin (sie nutzt immerhin klimaschützende Deoroller) in die Schlagzeilen. Um dem Vorschlag noich eine Spitze aufzusetzen, fordert sie die Abmahnung aller Andersdenkendem bzw. -riechenden. Arbeitsrechtlicher Unsinn, da werden sich alle Arbeitsrechtler einig sein, der geschätzte Kollege Reuter aus Berlin hat sich twar noch nicht pointiert geäussert. Das arbeitgeberseitige Direktionsrechts reicht allerdings nicht bis in die Achselhöhlen …
Den Allergikern und Natürlichriechenden stinkt die Idee daher zu Recht. Gegen Lärm kann man Kopfhörer aufsetzen, gegen Unsinn die Ohren zuhalten oder den Artikel einfach nicht zu Ende lesen, auch gegen Hitze kann man sich schützen. Gegen Deos weiter…
Arbeitsvertrag, Deo, Direktionsrecht, Hitze

