Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?
Mit einer wichtigen Fragestellung zur Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss sich bald der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigen:
Hat ein Arbeitnehmer, der darlegen kann, dass er die Voraussetzungen für eine ausgeschriebene Stelle erfüllt und dennoch nicht eingestellt worden ist, einen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?
Diese Frage hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 20.05.2010 dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.
AGG, Akteneinsicht, Auskunft, Auskunftsanspruch, Auswahlverfahren, öffentlicher Dienst, Beamte, Benachteiligung, Bewerbung, Diskriminierung, Gleichbehandlung, Indizien, Schadensersatz
Wir in Deutschland glauben bekanntlich, wir hätten ein vorbildliches Arbeitsrecht. Manche, meistens aus ureigenen Interesse, halten es sogar für eine Einstellungsbremse und Standortnachteil im internationalen Wettbewerb. Im krassen Gegensatz zu diesem Geklapper aber steht das deutsche Arbeitsrecht in Europa auf dem Prüfstand, immer öfter wegen Verstössen gegen EU-Richtlinien, die den Mindeststandard und den Kompromiß zwischen den reichen EU-Nationen und den ärmeren Regionen darstellen. Erneut zeigt der Schlußantrag des Generalanwalts, dass wir in Deutschland keineswegs vorneweg laufen, was Arbeitnehmerschutz angeht.
