Wahlvorschlag: Einreichung der Vorschlagsliste auf den letzten Drücker
Beliebt und gefürchtet: die Einreichung eines Wahlvorschlags (Vorschlagsliste) kurz vor Toresschluß. Besonders beliebt, wenn es bisher nur eine Vorschlagsliste gab, also Personenwahl stattfinden würde. Wird eine zweite Liste eingereicht, bedeutet das Listenwahl. Die Kandidaten werden dann nach der Reihenfolge gewählt, wie sie auf der Liste positioniert sind. Häufig übersehen die Einreicher aber Formvorschriften und reichen einen ungültigen Wahlvorschlag ein. So gerade geschehen in einer Brauerei. Der Wahlvorstand muß in jedem Fall schnell, d.h. unverzüglich reagieren und untersuchen, ob ein Mangel des Wahlvorschlags vorliegt und wenn ja, ob er heilbar ist oder nicht. Ist er heilbar, muß der Listenführer unverzüglich - nicht erst nach zwei Tagen! - unterrichtet werden. Der Listenführer weiter…
Betriebsratswahl, Doppelkandidatur, Vorschlagsliste, Wahlvorschlag, Wahlvorstand
