Haftungsbescheid vom Finanzamt (§ 42d EStG)
Böse Überraschung für Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigten. Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass die Beschäftigung freier Mitarbeiter oder anderer Selbständiger tatsächlich als Einsatz von Arbeitnehmern anzusehen ist, kann der Auftraggeber für Einkommenssteuer in Haftung genommen werden, § 42d EStG. Auch wenn das Finanzamt annimmt, es läge in Wahrheit Arbeitnehmerüberlassung vor, kann es im Wege des Haftungsbescheides weiter…
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