Keine Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit!

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 27. September 2010 um 12:42

Nicht wenige Anwälte beantworten die von Müttern häufig gestellte Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung nach dem Ende der Elternzeit eine Sperrzeit nach sich zieht, falsch. Viele vor der Schwangerschaft in Vollzeit beschäftigte Mütter kennen das Problem: Zum Ende der Elternzeit naht unaufhaltsam die Frage, wie es im Job weitergeht. Ganztags arbeiten geht wegen der immer noch sehr schlechten Betreuungssituation in Deutschland häufig nicht. Vor allem in kleinen Dienstleistungsunternehmen und bei spezialisierter Tätigkeit ist andererseits eine Teilzeittätigkeit oft nicht möglich. Ein Rechtsanspruch weiter…

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Teilzeit während Elternzeit

Abgelegt unter: Teilzeitbefristungsgesetz.de — RA Felser am 24. März 2010 um 11:35

Teilzeit während der Elternzeit ist relativ leicht zu erreichen, weil der Arbeitgeber häufig noch keine Lösung für den Ausfall einer bewährten Kraft gefunden hat, andererseits das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) für die Ablehnung des Antrags auf Teilzeit in der Elternzeit dringende betriebliche Gründe verlangt (§ 15 Abs. 4 ff. BEEG). Trotzdem scheitert ein Teilzeitverlangen für die Elternzeit häufig aus formellen Gründen, weil weiter…

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Arbeitsagentur Köln

Abgelegt unter: Aufloesungsvertrag.de — RA Felser am 17. April 2009 um 10:07

Schnell und unkompliziert nahm die Arbeitsagentur Köln eine Sperrzeit gegenüber einer Mandantin von mir zurück, die ihren Job per Aufhebungsvertrag aufgegeben hatte. Grund: Der Arbeitgeber hatte ihr zwar signalisiert, sie könne während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, es gab aber nichts Schriftliches. Und der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit war leider nicht so gestellt worden, wie der Gesetzgeber bzw. das hier sehr strenge Bundesarbeitsgericht das gerne hätten. Nicht alle Eltern haben Jura studiert. Da die Mandantin weiter…

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Elterngeld ist sehr beliebt…

Abgelegt unter: Arbeitsrecht — RA Willmann am 10. September 2008 um 17:18

Denn es wird in Abhängigkeit vom letzten Nettogehalt bis max. € 1.800,00 gezahlt. Das soll Familien und Frauen anreizen, mehr Kinder zu bekommen. Tatsächlich aber profitieren mindestens die Hälfte aller Familien nicht von der Gesetzesänderung. Vor allem Kinderreiche, Arbeitslose, Alleinerziehende und Studenten zählen zu den Verlierern, wie die Welt berichtet. weiter…

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Elterngeld: Steuernachzahlung droht

Abgelegt unter: Familie & Recht — RA Felser am 15. Juni 2008 um 15:42

Eltern hatte man ja gewarnt: Elterngeld ist progressionsrelevant. Beim Elterngeld droht jetzt vielen Familien und Alleinerziehenden deswegen eine Steuernachzahlung - nämlich wegen  des Progressionsvorbehalts. Auch einer Mitarbeiterin von mir, die von dieser Neuigkeit ganz schön überrascht wurde. Ein schönes Beispiel dafür, wie wenig die Gesetzesmacher von der Situation der meisten Familien, für die eine Steuernachzahlung wegen des Elterngeldes eine mittlere Katastrophe darstellt, wissen. Das Elterngeld führt bei vielen Familien ohnehin zu einer Verringerung des Familieneinkommens, so dass es bei den zusätzlichen Kosten für das Kind meistens sehr eng wird. Da viele junge Familien auch noch eine Hausfinanzierung stemmen, muß mit jedem Euro gerechnet werden. Dank Teuerungsrate führen viele junge Familien das Konto schon im Soll. Jetzt kommt noch eine unerwartete Steuernachzahlung wegen des Elterngeldes dazu. Wieviel das je nach Einkommen ist, weiter…

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Elterngeld - Babypause auch für Papi

Abgelegt unter: Frauenförderung.de — RA Felser am 15. Juni 2008 um 12:50

Statisches zum Elterngeld: 2007 wurden in Deutschland 571000 Anträge auf Elterngeld gestellt, davon 60000 oder 10,5 % von den Vätern. Das einkommensabhängige Erziehungsgeld, das durch das einkommensunabhängigere Elterngeld abgelöst wurde, hatten nur 3,3 % der Väter beantragt. Mit der Gleichberechtigung ist es aber noch nicht so weit: 60 % der männlichen Antragssteller nahmen nur die zweimonatige (zusätzlich) Elternzeit in Anspruch, 18 % der Väter allerdings, die Elterngeld in Anspruch genommen haben, nahmen sogar eine zwölfmonatige Babypause, wie sich aus den Statistiken von destatis ergibt.

Elterngeldbeziehern droht übrigens - dank Progressionsvorbehalt - für 2007 eine dicke Steuernachzahlung, weiter…

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Urlaubsabgeltung und Elternzeit

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Willmann am 20. Mai 2008 um 16:15

Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (vgl. bis 31. Dezember 2006 § 17 Abs. 2 BErzGG, danach inhaltsgleich § 17 Abs. 2 BEEG). weiter…

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Elternzeit und Resturlaub

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Willmann am 20. Februar 2008 um 09:55

Ein häufiger Fall und zumeist betrifft es Frauen: Eine junge Mutter nimmt Erziehungsurlaub oder, wie es heute heißt, sie geht in Elternzeit. Allerdings bestehen noch Ansprüche auf Resturlaub. Und dann schließt sich an die Elternzeit nahtlos eine weitere an. Der Resturlaub kann faktisch also gar nicht genommen werden. Man könnte meinen, es bestünde dann ein Anspruch auf Abgeltung. So dachte auch weiter…

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Arbeitslosengeld I - Bemessung nach Mutterschutz und Elternzeit verfassungswidrig?

Abgelegt unter: Arbeitslosengeld I — RA Willmann am 16. Januar 2008 um 10:37

Im Rahmen der sog. Hartz - Gesetze wurde auch beschlossen, künftig die Höhe des Arbeitslosengeld I nicht mehr immer auf der Grundlage des zuvor tatsächlich erzielten Verdienstes zu berechnen. Vielmehr wird bei Mutterschutz und Elternzeit nicht gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III das tatsächliche Einkommen, sondern nach § 132 SGB III ein fiktives früheres Einkommen zugrundegelegt. Im Einzelfall kann dies zu erheblichen Einbußen führen. Das Landessozialgericht Berlin - Brandenburg hatte damit keine Probleme, wie wir hier berichtet haben. Anders jedoch das Sozialgericht Dresden, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert hatte. Auch darüber hatten wir berichtet. Nun hat auch das Sozialgericht Aachen (Az. S 21 AL 38/06) Zweifel weiter…

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(Kein) Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Abgelegt unter: Weihnachtsgeldrecht.de — RA Willmann am 4. Dezember 2007 um 12:28

Wer Elternzeit genommen hat, ist rechtlich weiterhin bei seinem Arbeitgeber angestellt. Allerdings wird weder gearbeitet, noch Lohn bezogen. Das ist regelmäßig so. Was aber ist mit dem 13. Monatsgehalt bzw. dem Weihnachtsgeld? weiter…

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