BSG Urteile zu arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit im Nebenjob
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 02.03.2010, B 12 R 10/09 R) kann sich ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger nicht darauf berufen, er habe neben seiner selbstständigen Tätigkeit einen Hauptjob, so dass er nicht wirtschaftlich abhängig sei. Vielmehr kommt es für die Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI nur darauf an, ob die beiden Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (1. im wesentlichen ein Auftraggeber, 2. keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer). Geklagt hatte weiter…
arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, BSG, Existenzgründung, rentenversicherungspflicht, Selbständigkeit
