BAG-Urteil: Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
Ein Schocker für alle Osterhasen und andere Arbeitnehmer, die an Ostern arbeiten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Ostersonntag in einem Urteil, dass einem spontan die Ohren aufstellt, den Feiertagscharakter aberkannt. So heißt es in der Pressemitteilung: “Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag.” Müssen nun alle Arbeitnehmer am Ostersonntag Urlaub nehmen oder ganz normal zur Arbeit gehen? Muß der Weihnachtsmann sich Sorgen machen? Werden nach den Kreuzen aus den Schulen nun auch die christlichen Feiertage abgeschafft? Wer sitzt im Senat, der dies entschieden hat? Rheinische Agnostiker? Fundis anderer Religionsrichtungen? Juracity hat diese Fragen nicht ruhenlassen, wir haben nachgeforscht … Es ging um einen Fall in Niedersachsen. Das ist deswegen von Interesse, weil weiter…

