BAG-Urteil: Flashmob-Aktion im Streik erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am 22.9.2009, dass sog. Flashmob-Aktionen während eines Streiks nicht verboten sind. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) hatte während des Arbeitskampfes im Einzelhandel zu Flashmob-Aktionen aufgerufen. Dabei waren in einem Fall ca. 40 Personen überraschend in einem Supermarkt aufgetaucht und hatten dort mit Waren gefüllte Einkaufswagen nicht bezahlt, sondern weiter…

