Landesarbeitsgericht Hamburg: Vergleich wegen Kitastreik

Abgelegt unter: Tarifrecht.de — RA Felser am 4. Juni 2009 um 05:13

Nachdem das Arbeitsgericht Hamburg - anders als das Arbeitsgericht Kiel  - den Kitastreik nicht verboten hatte, machte das Landesarbeitsgericht Hamburg nun wohl deutlich, dass es die aktuelle Fassung der Streikforderung für unzulässig halte, weil die Forderung, eine Gesundheitskommission einzurichten mit weiter…

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Arbeitsgericht Kiel untersagt Kita-Streik

Abgelegt unter: Tarifrecht.de — RA Felser am 18. Mai 2009 um 16:28

Das Arbeitsgericht in Kiel hat heute den Streik in den Kitas in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt durch einstweilige Verfügung auf Antrag der Stadt untersagt. Die einstweilige Verfügung droht bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Grund dafür ist nach Angaben der Stadt, dass die Gewerkschaften weiter…

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Friedenspflicht während Schlichtung

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 6. März 2008 um 19:54

Im aktuellen Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst herrscht während des immer wahrscheinlicher werdenden Schlichtungsverfahrens Friedenspflicht. Das Schlichtungsverfahren weiter…

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Streikrecht: Friedenspflicht

Abgelegt unter: Tarifrecht.de — RA Felser am 2. November 2007 um 14:34

Die Friedenspflicht ist ein Arbeitskampfverbot, das dem Arbeitgeber die Aussperrrung verbietet und der Gewerkschaft einen Streik. Die Friedenspflicht setzt voraus, dass zwischen den Arbeitskampfparteien bereits ein Tarifvertrag besteht.

Aus einem abgeschlossenen Tarifvertrag ergibt sich während der Laufzeit des Tarifvertrages für die Tarifvertragsparteien eine beiderseitige Friedenspflicht. Sie braucht nicht besonders vereinbart zu werden, sondern wohnt dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung automatisch inne. Jede Tarifvertragspartei trifft die vertragliche Pflicht, weiter…

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Arbeitsgericht Mainz untersagt Warnstreik der GdL mit Beschluss vom 10.07.2007 - 4 Ga 17/07

Abgelegt unter: Tarifrecht.de — RA Felser am 10. Juli 2007 um 21:57

Das Arbeitsgericht Mainz hat nach dem Arbeitsgericht Düsseldorf vom Vortrag mit drei einstweiligen Verfügungen vom 10.07.2007 die Warnstreiks der Lokführervereinigung GdL erst einmal gestoppt. Die wichtigste der drei Entscheidungen - in Sachen DB Regio zum Aktenzeichen 4 Ga 17/07 ergangen - nachstehend:

Tenor:

Der Antragsgegnerin wird es bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Arbeitsgericht Mainz - 4 Ca 2476/06 -, längstens für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns, weiter…

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Warnstreiks bei der Bahn: Arbeitsgericht Mainz vom 10.07.2007 - 3 Ga 18/07

Abgelegt unter: Tarifrecht.de — RA Felser am 10. Juli 2007 um 21:30

Das Arbeitsgericht Mainz hat am 10.07.2007 der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) mit drei Entscheidungen die Fortsetzung der Warnstreiks (bundesweit) untersagt. Der Inhalt der Entscheidung in Sachen DB Fernverkehr:

Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird es bis zum Ende der Laufzeit der ungekündigten Tarifverträge KEUTV, Konzern ZÜTV, KonzernJob-TicketTV und MaBetTV untersagt, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der An-tragstellerin zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der Antragstellerin durchzuführen, um weiter…

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GdL: Lokführer-Warnstreiks 2007 rechtswidrig trotz Warnurteil 2003?

Abgelegt unter: Tarifrecht.de — RA Felser am 10. Juli 2007 um 16:57

Tja, es sieht ganz so aus, denn mit dem Arbeitsgericht Mainz hat bereits das zweite Arbeitsgericht diese Woche die Warnstreiks der Lokführer und Zugbegleiter im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Verstosses gegen die Friedenspflicht für unzulässig erklärt. Am Montag hatte bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf darauf hingewiesen, dass die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) neben Entgelterhöhungen auch die Abänderung ungekündigter Tarifverträge fordere und hatte deswegen die Warnstreiks in NRW untersagt. Das Arbeitsgericht Mainz verbot heute sogar die Warnstreiks mit bundesweiter Wirkung und unterlegte den Spruch mit einer saftigen Sanktion: weiter…

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