Kosten (Streitwert) für ein Anfrageverfahren bei GmbH-Geschäftsführer

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 29. Juli 2010 um 17:43

Die Kosten für die Beratung bzw. Vertretung in einem Anfrageverfahren zur Klärung der Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers können sehr unterschiedlich ausfallen. Am teuersten ist bekanntlich die schlechte Beratung. Am zweitteuersten die überteuerte Beratung. Ein Lehrbuchfall ist die aktuelle Entscheidung des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Honorarrechnung einer Unternehmensberatung für die Beratung bzgl. eines Anfrageverfahrens. In dieser Entscheidung hatte eine Unternehmensberatung fast 12.000 Euro für die Beratung beim Anfrageverfahren verlangt und erhalten. An dieser Stelle soll nicht diskutiert werden, ob eine Unternehmensberatung überhaupt eine solche Beratung weiter…

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Besser kein Vergleich…..

Abgelegt unter: Freier-Mitarbeiter-Vertrag.de — RA Willmann am 27. Februar 2008 um 10:09

denkt man sich so manchmal nach einem Urteil; auch wenn man gewonnen hat. Für einen Berater hatten wir ca. € 3000,00 Honorar geltend gemacht. Weitere Positionen in Höhe von € 2.000,00 waren ausdrücklich vorbehalten worden. Der Auftraggeber erklärte die Aufrechnung mit vorgeblichen Schadenersatzansprüchen und erhob entsprechend noch Widerklage auf Zahlung von ca. € 11.000,00. In der mündlichen Verhandlung vor einem Landgericht am Bodensee wurde lange gestritten. Der Richter war der Auffassung, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme durchzuführen sei. Und der Richter wies die Parteien nachdrücklich auf die Risiken einer weiteren Durchführung des Rechtsstreits hin. weiter…

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