Internet für den Betriebsrat. Recht für Alle!

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 26. August 2008 um 19:49

Internetzugang für jeden Betriebsrat: Anders noch als das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 23. August 2006 – 7 ABR 55/05 erkennt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluß vom 09.07.2008 – 17 TaBV 607/08) ein Recht des Betriebsrats auf einen Internetzugang an.

Nach § 40 Abs. 2 BetrVG habe weiter…

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Internet: Eltern haften für ihre Kinder

Abgelegt unter: Internetrechtspraxis.de — RA Felser am 26. Juni 2008 um 10:15

Die ARD Studie 2008 ergab, dass Offliner “gelassener” damit umgehen, das Internet nicht zu nutzen. Das kann kaum für Eltern gelten, die sich mit den Onlineaktivitäten ihrer Kids zwangsläufig beschäftigen müssen. Das geht nicht ohne eigene Kenntnisse und Erfahrungen im Internet. Das Landgericht München (LG München, Urteil vom 19.06.2008 - 7 O 16402/07) machte nun die Eltern für Urheberrechtsverletzungen der 16-jährigen Tochter haftbar, die - wie übrigens viele Jugendliche weiter…

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Schulung des Personalrat zu Internet, Intranet und E-Mail

Abgelegt unter: Personalvertretungsrecht.de — RA Felser am 24. Oktober 2007 um 11:45

und den arbeitsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Problemstellungen in der Personalratsarbeit zu diesen Themen. Aktueller Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Juracity berichtete). Zum Thema

„Internet, Intranet und E-Mail für den Personalrat Arbeitsrecht & Personalvertretungsrecht“

finden im Dezember eine oder mehrere Eintagesschulungen in Brühl oder Köln statt. Interessierte Personalräte weiter…

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Gähn. Schlafen oder Surfen?

Abgelegt unter: Aktuelles — RA Felser am 28. August 2007 um 12:48

lautet die tägliche Wahl, denn nach Untersuchungen der Universität Osaka in Japan scheint das Internetsurfen die Schlafqualität zu beeinträchtigen. Das berichtet die Computerwoche in einem Artikel von heute. Das Surfen im Internet scheint weiter…

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Frauen im Internet

Abgelegt unter: Medienrechtspraxis.de — RA Felser am 27. August 2007 um 18:02

nehmen zu, berichtet die “Computerwoche“. Die vermeintlich männliche Domaine wird zunehmend von Frauen erobert, die bereits am längsten im Internet surfen. Allerdings überrascht die Aussage “Online-Aktivitäten wie TV-Konsum, Surfen, Telefonieren weiter…

Beliebtester Kündigungsgrund: Privates Surfen im Internet

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 15. August 2007 um 14:00

Ja, dieser Kündigungsgrund kommt zur Zeit schwer in Mode und löst den früher beliebten Spesenbetrug ab. Der Focus berichtet nun schon zum wiederholten Mal zum Thema. Der Fachanwalt fragt heute in Fällen, in denen eine klare Trennungsabsicht besteht, der wahre Kündigungsgrund aber nicht ausreicht, Arbeitgeber nicht mehr: “Haben Sie sich schon mal die Reisekostenabrechnungen vorgenommen”, sondern weiter…

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Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Hartmann am 10. Januar 2007 um 10:58

Obwohl viele Arbeitgeber mittlerweile dazu übergegangen sind, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln (blog.juracity berichtete), gibt es nach wie vor Betriebe, in denen keine ausdrückliche Regelung zur Internetnutzung besteht. Gerade das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung kann zu Unsicherheiten und Problemen mit dem Arbeitgeber führen. Hier stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage, ob und in welchem Umfang eine Nutzung des Internets möglich ist, wenn es an einer ausdrücklichen Regelung fehlt. weiter…

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Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Hartmann am 9. Januar 2007 um 10:53

Der Umstand, dass mittlerweile die meisten Arbeitsplätze mit einem Internetanschluss ausgestattet sind, führt zu der grundsätzlichen Frage: Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke nutzen? Wenn ja, gibt es Grenzen?

weiter…

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SWR 1 Interview zum Thema “WM am Arbeitsplatz”

Abgelegt unter: Fussball-WM & Arbeitsrecht — RA Felser am 3. April 2006 um 00:22

Samstag mittag brachte der Südwestfunk ein Interview zum Thema: “WM am Arbeitsplatz”.

“Achtung Abseitsfalle! - Was fußballbegeisterte Arbeitnehmer während der WM beachten müssen

In 69 Tagen beginnt das große Fußballfest - die WM im eigenen Land. Was haben fußballbegeisterte Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu beachten? Dürfen sie ihren Fernseher mit ins Büro bringen? Dürfen Sie einen deutschen Sieg am Arbeitsplatz mit einem Bierchen feiern? Interview mit Michael Felser, Spezialist für Arbeitsrecht.”

Mehr unter:
http://www.swr.de/swr1/rp/sendungen/arbeitsplatz/2006/04/01/index.html.

Dort ist auch - der Sender ist sehr innovativ - eine Sounddatei zu hören.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.arbeitsvertrag.de

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Internetnutzung am Arbeitsplatz während der Fussball WM

Abgelegt unter: Fussball-WM & Arbeitsrecht — RA Felser am 27. März 2006 um 17:58

Arbeitnehmer mit WM Fieber haben bereits bookmarks (Favoriten) angelegt, um schnell an Informationen von den Spielen zu kommen oder zwischendurch schnell eine Sportwette zu riskieren. Die private Nutzung des Internets (und die Verfolgung der WM ist eine private Nutzung) ist auch arbeitsrechtlich nicht ohne Risiko.

Das ist nicht neu. So hat bereits bei der WM 2002 Bayerns Sozialministerin Stevens die Arbeitnehmer vor extensiver Verfolgung der Spiele via Internet gewarnt. Allerdings könne man den Spielstand (”Ticker”) durchaus zeitweise verfolgen, wenn die Arbeit nicht darunter leide. Trotzdem wollten nach einer Umfrage der Bildwoche über 50 % der Arbeitnehmer bereits 2002 die WM am Arbeitsplatz verfolgen. Nur wenige deutsche Unternehmen wollten ihren Mitarbeitern 2002 erlauben, die Spiele am Fernsehen zu verfolgen, so eine Meldung von Heise. Die meisten drohten sogar mit Abmahnung bei Verstoss gegen das Fernsehverbot. Auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gaben sich 2002 zugeknöpft bis unsicher. Allerding ist schon die Behauptung unrichtig, dass Privates nichts am Arbeitsplatz zu suchen habe. Angesichts der Rechtsprechung des BAG und BVerwG zum (privaten!) Radiohören am Arbeitsplatz wäre ein pauschales Fernsehverbot wohl rechtswidrig (s. dazu mein Beitrag in Heft 4 der Zeitschrift “Arbeitsrecht im Betrieb”). Bei der WM 2006 ist der Fernseher auch gar nicht mehr nötig, denn die Streamingtechnologie bietet bei entsprechend schnellen Internetzugang schon akzeptable Ergebnisse am TFT-Bildschirm im Büro oder auf dem privaten Mobiltelefon.

Wie ist es denn nun genau mit der WM via Internet am Arbeitsplatz? Das Bundesarbeitsgericht hat sich erst kürzlich dazu geäussert:

Der Arbeitgeber kann die private Nutzung des für dienstliche Zwecke bereitsgestellten Internetzugangs verbieten. Verstösst der Arbeitnehmer gegen das eindeutige Verbot, kann dies zur Kündigung führen. Das ausdrückliche Verbot der privaten Nutzung an sich soll mitbestimmungsfrei sein, allerdings dürfte diese Frage im Rahmen der Überwachung des Verbots nach § 87 I Nr. 6 BetrVG mit dem Betriebsrat zu regeln sein.
Wenn der Arbeitgeber zur privaten Nutzung schweigt, bedeutet das nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dass es verboten ist.

Der Arbeitgeber kann aber auch die private Nutzung ausdrücklich erlauben oder dulden. Selbst dann kommt eine Kündigung in Betracht, wenn eine Nutzung in einem solchen Ausmaß erfolgt, dass der Arbeitnehmer nicht annehmen kann, sie sei vom Einverständnis des Arbeitgebers gedeckt (”ausschweifende” Nutzung). Daneben kann eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung oder die kostenlose Inanspruchnahme des dienstlichen Internetzugangs oder die Beeinträchtigung des Netzwerks oder der Leitung durch Downloads oder die Gefährdung durch Viren und andere Schädlinge zur Kündigung führen (so BAG vom 7.7.2005, 2 AZR 581/04).
Bringt der Arbeitnehmer dagegen auf seinem Laptop einen privaten Internetzugang (z.B. via Satelliten-DSL) mit oder verfolgt er die WM via UMTS oder GPRS auf seinem Mobiltelefon, dürfte sich die Rechtslage nach den Kriterien richten, die BAG und BVerwG zum Radiohören entwickelt haben. Es kann keinen Unterschied machen, ob der Arbeitnehmer Radio über ein Rundfunkgerät, einen Laptop oder ein Mobiltelefon hört. Auch beim zweitweiligen Betrachten von Bildern (Fernsehen) ist das Ausgabegerät kein taugliches Unterscheidungskriterium. Sobald jedoch die Arbeit beeinträchtigt wird, dürfte auch die Nutzung eines privaten Internetzugangs eine Verletzung der Arbeitspflicht bedeuten und könnte danach, nach vorheriger Abmahnung, zur Kündigung führen. Beim Verbot der privaten Nutzung eines eigenen Internetzugangs hat der Betriebsrat, Personalrat oder die Mitarbeitervertretung mitzubestimmen

Unternehmensberater wissen es wie immer angeblich genau und haben schon mal ausgerechnet, wieviel genau das deutsche Unternehmen eigentlich kostet: Milliarden! So werden die durch die WM angeblich entstehenden Arbeitsplätze einfach wieder weggeschaut. Trau keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.arbeitsvertrag.de

P.S.: Eine umfangreiche Zusammenstellung der Rechtsprechung zum Internet am Arbeitsplatz findet man bei Forbit.

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