Karneval 2010: Justiz NRW offline?
Der Karneval geht auch nicht folgenlos an den Gerichten vorbei. Aber mal langsam: Rosenmontag ist bekanntlich nach Meinung der Gerichte ein ganz normaler Arbeitstag. Insbesondere Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollen sich nicht einmal auf eine betriebliche Übung zum arbeitsfreien Brauchtumstag berufen können. Das entschied kürzlich das selbst das der Karnevalsfeindlichkeit unverdächtige Arbeitsgericht Köln (Arbeitsgerichts Köln vom Az: 2 Ca 6269/09) wie schon das Landesarbeitsgericht Köln (Landesarbeitsgericht Köln Aktenzeichen: 11 Sa 238/03) - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. 9. 2002 Aktenzeichen 1 AZR 477/01). Das scheint aber nicht für die technischen Einrichtungen der Gerichte in NRW zu gelten, einige scheinen Rosenmontag einfach arbeitsfrei genommen zu haben oder feierten im Gericht. Die Telefaxe eines am Rosenmontag von uns angefunkten Sozialgerichts und eines Arbeitsgerichts (übrigens nicht des Arbeitsgericht Köln) verweigerten schlicht die Annahme von Sendungen. Was stutzig macht: Die Telefaxanschlüsse “verkleideten” sich gewissermaßen als weiter…
2010, Karneval, Kontrollanruf, Telefax, Wiedereinsetzung
Kündigungsgrund “Schlips abschneiden” an Weiberfastnacht? Arbeitsfrei an Weibefastnacht, Faschingsdienstag und Rosenmontag? Alkohol auf der Abteilungsparty im Betrieb? Chefbützen erlaubt? Dürfen als Polizist verkleidete Mitarbeiter die Chefin 



