Gewährleistung, Garantie, Kulanz
Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Haftung des Verkäufers. Eine Garantie wird freiwillig und zusätzlich vom Verkäufer oder Hersteller angeboten. Da es keine gesetzliche Verpflichtung für die Garantie gibt, ist diese vom Garantiegeber freigestaltbar. Der Käufer hat dann Anspruch auf die “garantierten” Leistungen. Mit Kulanz wird ein Entgegenkommen des Verkäufers oder Herstellers nach Ablauf der Gewährleistungs- oder Garantiefristen beschrieben. Einen Anspruch auf Kulanz gibt es nicht. Diese drei Begriffe aus dem Kaufrecht lassen sich am Beispiel meines Kaffeevollautomaten aus südlicher Produktion schön verdeutlichen. Gekauft und zugleich heiß geliebt wurde die weiter…
Garantie, Gewährleistung, Kaufrecht, Kulanz
