Altersgrenze für Lehrer fällt
Meine Mandantin wird es freuen. Erst vor wenigen Wochen hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen, mit der ich für die Lehrerin die Altersgrenze für die Verbeamtung angegriffen hatte, weil nach unserer Ansicht die Kindererziehungszeiten durch die Bezirksregierung unzureichend berücksichtigt wurden. In NRW kann man eine Verbeamtung im Schuldienst nur noch erreichen, wenn man die Altersgrenze des 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Ausnahmen u.a. für Kindeserziehungszeiten sieht die Laufbahnverordnung (LVO) vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Altersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen nun in mehreren Verfahren gekippt (BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 Aktenzeichen 2 C 18.07 u. a.) . Eine Höchstaltersgrenze von 35 Jahren weiter…
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