LG Bad Kreuznach: Nicht jeder mangelhafte Durchblick am neuen PKW rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht bei Vorliegen eines Mangels am Kaufgegenstand verschiedene Rechte des Käufers vor. Nach § 437 BGB kann er Nacherfüllung verlangen, oder bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder auch vom Vertrage zurücktreten. Und was stellt nun einen Mangel gemäß § 434 BGB dar? weiter…
Kaufrecht, LG Bad Kreuznach. Rücktritt, Mangel. Kaufvertrag
