LG Bad Kreuznach: Nicht jeder mangelhafte Durchblick am neuen PKW rechtfertigt den Rücktritt vom Kaufvertrag

Abgelegt unter: Allgemein — RA Willmann am 4. September 2007 um 16:35

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht bei Vorliegen eines Mangels am Kaufgegenstand verschiedene Rechte des Käufers vor. Nach § 437 BGB kann er Nacherfüllung verlangen, oder bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder auch vom Vertrage zurücktreten. Und was stellt nun einen Mangel gemäß § 434 BGB dar? weiter…

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