Schweinegrippe & Betriebsrat: Mitbestimmung per Betriebsvereinbarung
Bei der Schweinegrippe hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Nein, nicht ob sie kommt (volle Mitbestimmung), wer sie kriegt (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder ob es überhaupt eine gibt (Richtigkeitskontrolle). Der Betriebsrat hat aber ein Mitbestimmungsrecht - genauer: mehrere Mitbestimmungsrechte - bei Pandemieplänen und -regelungen und -anordnungen im Betrieb, unabhängig davon, ob es sich um die Grippe, Schweinegrippe oder Vogelgrippe handelt. Einen guten Beitrag finden Betriebsräte in weiter…
Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung, Pandemie, Schweinegrippe
Nicht nur in Brummis, auch in manchem Dienstwagen kann per GPS (Global Positioning System) jederzeit der Aufenthaltsort des Arbeitnehmers - sorry, des Fahrzeugs - ermittelt werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgericht Kaiserslautern (ArbG Kaiserslautern, Beschluß vom 27.08.2008 - 1 BVGa 5/08) ist der Einbau von GPS-Geräten in Fahrzeugen des Arbeitgebers nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. GPS Geräte sind zur Überwachung geeignet, was für die Mitbestimmungspflichtigkeit ausreicht, sie müssen nicht dazu genutzt werden. Ein Einbau ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats 
