Mitgliedsbeitrag im Deutschen Anwaltverein (DAV) steuerpflichtiger Arbeitslohn

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 22. Juni 2009 um 09:37

Übernimmt der Chef für eine angestellte Rechtsanwältin oder angestellten Rechtsanwalt die Kosten der Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV), so ist der Mitgliedsbeitrag in der Regel wie steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, entschied der Bundesfinanzhof in einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil. Nur wenn der Arbeitgeber überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse handelt, kann davon eine Ausnahme gemacht werden. Ist aber weiter…

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