LAG Frankfurt: Keine bezahlten Pausen; das dürfte auch für Raucherpausen gelten

Abgelegt unter: Arbeitsrecht — RA Willmann am 29. Oktober 2007 um 17:16

Das LAG Frankfurt (Az.: 17 Sa 473/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Kläger, Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, Anspruch auf Bezahlung der Pausenzeiten hatte. Der Mann begehrte die Bezahlung seiner täglichen Pausenzeit von 45 Minuten. weiter…

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