Umsetzung im LPVG NRW: Tipps für den Personalrat
Auf einer Personalratsschulung heute haben wir uns intensiv mit dem Problem der Umsetzung von Beschäftigten im neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) befaßt. Das Problem für den Personalrt in NRW: Es gibt keine Mitbestimmung des Personalrats mehr bei der Umsetzung von Beschäftigten. Die liebe Regierungsmehrheit hat das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Umsetzung (nicht: Versetzung) einfach abgeschafft. Nur noch “Luftveränderungen” unter Änderungen des Dienstortes (= Versetzung) unterfallen seit Oktober 2007 der Mitbestimmung. Ein Freibrief für Dienststellenleitungen, die mit Umsetzungen belohnen und bestrafen? Nein, der Personalrat kann sogar eine Menge tun, denn die Umsetzung kann individualarbeitsrechtlich immer noch problematisch sein und u.U. sogar weiter…
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