Alle Jahre wieder: Anfechtung der Personalratswahl
Alle vier Jahre werden die Personalräte neu gewählt und alle vier Jahre gibt es “Saisongeschäft” für spezialisierte Anwälte: Die Anfechtung der Personalratswahl.
Tätig werden Anwälte dabei entweder als Anwalt der Wahlanfechter oder als Anwalt des Personalrats. Die Kosten des Wahlanfechtungsverfahrens und damit der Anwaltskosten trägt der Arbeitgeber (Dienststelle): und sowohl die der Wahlanfechter als auch die des Personalrats. Reich werden die Anwälte wegen der Streitwertpraxis der Verwaltungsgerichte dabei trotzdem nicht. Der weiter…
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