Lebensversicherungen: Schade, BGH darf nicht über Rückkaufswert entscheiden
Etwa 24 Millionen Kunden von Lebensversicherungen hätten kürzlich möglicherweise Grund zum Jubeln gehabt. Denn der BGH (Az. IV ZR 147/09) hatte über die Grundsatzfrage zu entscheiden, ob nach kurzer Zeit gekündigte Verträge die Abfertigung mit “nichts” oder geringen Rückkaufswerten erlauben. Betroffen waren Verträge aus der Zeit von Mitte 2001 bis 2007. weiter…
BGH, Kündigung, Rückkaufswert
