AG München: Erhöhung der Haftung bei mehreren Verkehrsverstößen durch Radfahrer
Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Radler wird die Haftung regelmäßig zu 2/3 Dritteln dem Autofahrer auferlegt. Dies gilt für die Fälle, in denen der Unfall mit auf einem Verkehrsverstoß des Radfahrers beruht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diese Verteilung die sog. erhöhte Betriebsgefahr, die von einem Auto ausgeht, angemessen berücksichtigt. Aber die Regel gilt nicht immer, weiter…
AG München, Haftung, Radfahrer, Verkehr & Schadenersatz
