Ein Rauchverbot auch ohne Raucherpause und Raucherraum

ist zulässig, entschied heute das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln vom 29.2.2008 - Aktenzeichen 19 K 3459/07) auf die Klage eines Mitarbeiters der Stadt Köln, der seit 40 Jahren im Dienst geraucht hatte. Seit März 2007 gilt in allen Dienstgebäuden der Stadt Köln ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist den Beschäftigten nur noch außerhalb der Dienstgebäude und der Kernarbeitszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 15.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr) gestattet. Mit seiner Klage verlangte der Kläger, dass während der Kernarbeitszeiten für Raucher ein Raucherzimmer zur Verfügung gestellt werde. Das Verwaltungsgericht weiter…

