Betriebsratswahl: Rechtsberatung für den Wahlvorstand durch Anwalt?

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 21. März 2010 um 13:38

Die Aufgabe des Wahlvorstands ist kompliziert und fehlerträchtig, fast jede Betriebsratswahl ist anfechtbar. Eine umsichtiger Wahlvorstand stellt sich daher rechtzeitig die Frage, ob und wie er einen entsprechend versierten Rechtsanwalt bei Fragen oder vor wichtigen Beschlussfassungen (z.B. einer Zurückweisung einer Vorschlagsliste) beauftragen kann.

Ein Wahlvorstand muß nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.11.2009 Aktenzeichen 7 ABR 26/08) vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, weiter…

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Kostenlose Rechtsberatung gibt es beim Anwalt nicht

Abgelegt unter: Verbraucherrecht — RA Felser am 29. Januar 2010 um 14:03

 Das man nicht einfach beim Anwalt anrufen, einen Rechtsrat erfragen kann ohne mit einer Berechnung der üblichen Anwaltsgebühr zu rechnen, haben wir bereits wiederholt in unserem Blog mitgeteilt. Trotzdem scheint der Wunsch als Vater des Gedanken stärker zu sein. Auch das Amtsgericht Jülich hatte sich - so die bloggenden Kollegen von Dr. Damm & Partner - mit einer telefonischen Beratung zu befassen, für die der Anrufer nicht bezahlen wollte. Das Amtsgericht Jülich weiter…

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Amtsgericht Brühl: Keine kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 14. Juli 2009 um 12:09

Eine kostenlose Rechtsberatung glaubte ein Architekt erhalten zu haben, als er einen Rechtsanwalt wegen einer gesellschaftrechtlichen Angelegenheit aufsuchte und dort jedenfalls über die Höhe der Prozesskosten informiert wurde. Das Amtsgericht Brühl klärte den Architekten, der zuvor vergeblich die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet hatte, darüber auf, dass die Erteilung von Beratungen und Auskünften den Hauptberuf des Anwalts darstellen und deshalb nicht kostenlos erwartet werden kann: weiter…

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Ich hätte da mal ne Frage … kann teuer werden

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 13. Oktober 2008 um 14:40

Im Internet hält sich hartnäckig der Glaube, dort sei vieles kostenlos zu bekommen, wofür man im echten Leben etwas Geld ausgeben muss. “Mein Chef bezahlt mir seit zwei Monaten kein Geld mehr” oder “Meine Frau zahlt mir keinen Unterhalt, was kann ich tun?” ist eine nicht ganz untypische Frage, die man als im Internet präsenter Anwalt gestellt bekommt. Zu Recht empört sich z.B. der Mitmensch, dass sein Chef offensichtlich glaubt, er bringe seine Arbeitsleistung umsonst. Die Erfahrung lehrt, dass die meisten Fragesteller aber erwarten, dass auch ein Anwalt unentgeltlich weiter…

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Geiz ist geil - der Geisterfahrertyp am Telefon

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 7. August 2008 um 08:24

Zunächst rief er an. Da unsere geschulten Mitarbeiterinnen Anrufe von Mitmenschen, die gerne kostenlos einkaufen, gerne beim Anwalt und während der Arbeitszeit vom dienstlichen Telefon und Mailaccount, schnell identifizieren und - um den Anwälten zeitraubende Telefonate zu ersparen - auf den E-Mailweg verweisen, erhielt ich postwendend folgendes Mail: weiter…

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Kostenloses Erstgespräch beim Anwalt

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 24. Juni 2008 um 19:26

Ein kostenloses Erstgespräch hatte ein “leitender Angestellter“, was er bei der Terminvereinbarung schon im zweiten Satz nicht zu erwähnen vergaß, angeblich mit mir vereinbart. Tschuldigung, jedenfalls mit meiner Mitarbeiterin, behauptete er, Typ gegelter Strukki, mit trainiertem Lächeln, fetten weiter…

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Erstberatung

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 3. Dezember 2007 um 14:14

Die Erstberatung beim Anwalt: Häufig werden wir von Anrufern oder per Mail gefragt, was denn eine anwaltliche Erstberatung ist oder was sie kostet. Der Bundesgerichtshof, die höchste Instanz in dieser Frage, hat jetzt erklärt, was die Erstberatung ist:

Erstberatung ist “eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, weiter…

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Anwalt to go

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 12. September 2007 um 07:35

wird es vorerst nicht geben. Nach dem die Rechtsprechung vermeintlich verbraucherfreundlichen Preisexperimenten wie denen von Juraxx letztlich offen gegenüberstand, hat sich nun das OLG Düsseldorf, wie der Recht und Alltag Blog berichtet, kritisch mit Rechtsberatung in einem Cafe auseinandergesetzt. Ein Cafebetreiber wollte seine Kunden intensiver bewirtschaften, indem er ihnen anbot, gegen einen Eintritt von 20 Euro an einer Rechtsberatungsveranstaltung in seinem Cafe teilzunehmen. Die Anwälte sollten für jeden vermittelten Neumandanten 50 Euro weiter…

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Ein Juraxx Anwalt setzte 230 Euro pro Mandat um

Abgelegt unter: Anwaltssuche — RA Felser am 4. Juli 2007 um 14:14

bei immerhin angeblich 28.000 Mandaten von den 140 Juraxx-Anwälten (macht immerhin 200 Mandate je Anwalt) und 6,5 Mio. Euro Umsatz der Sozietät. Das ergibt sich aus einem neuen Beitrag im Handelsblatt, den ein profunder Kenner der Innovationen des Anwaltsmarktes, nämlich der schreibende Kollege Dr. Marcus Creutz, verfasst hat. Die anderen Daten sind weiter…

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Rationalisierungsabkommen mit Rechtsschutzversicherung?

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 18. März 2006 um 12:19

Viele Rechtsschutzversicherer, dabei als “Referenz” dem klassischen Rechtsschutzversicherer ARAG folgend, versuchen mit einer grossen Zahl von Rechtsanwälten Rationalisierungsabkommen (ein Beispiel finden Sie beim DAV) zu vereinbaren. Diese sehen vor, dass die Anwälte auf gesetzliche Gebühren verzichten (den Rahmen nicht ausschöpfen, Pauschalpreise vereinbaren, eine niedrige Erstberatungsgebühr oder gar kostenlose Erstberatung für die Versicherten dieser Rechtsschutzversicherung anbieten). Vergleichende Übersichten hat der DAV ins Internet gestellt (Tabelle 1 :: Tabelle 2 und Tabelle 3).

Aber auch “Hausbesuche” (Advocard) oder 24h-Service (Allianz) werden den Vertragsanwälten abverlangt. Das sind wirklich die Bereiche, in denen die Mandanten am wenigsten Probleme mit der Anwaltschaft haben. Die Versicherer tun im übrigen so, als ob ihre eigenen Anwälte die Leistungen erbringen würden (vgl. nur BGH vom 20.11.2003 -I ZR 104/01, zur vermeintlichen Rechtsberatung durch einen Automobilclub), was mehr als problematisch sein dürfte.

Wer als Anwalt ein solches Abkommen unterschreibt, darf sich auf das allgemeine Prinzip bei geschäftlichen Abhängigkeitsverhältnissen verlassen, dass die Konditionen in den Folgejahren nicht besser werden …

Was Versicherer sich so alles einfallen lassen, um bei den Kosten zu sparen (Wachstum ist bei 6ß % Marktabdeckung halt nicht so einfach zu generieren und erfordert intelligentere Massnahmen als das plumpe “Lopez-Prinzip”: “Liebe Geschäftspartner, ab nächstes Jahr macht ihr dasselbe für 10 % weniger, das darauf folgende Jahr für 20 % usw., damit wir unsere tolle Zusammenarbeit fortsetzen können”) kann man auf einem speziell für gute und schlechte Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherern gemachten Weblog nachlesen (und was aus den von Lopez beratenen Firmen Opel - war vor Lopez auf Platz 2 bei den Zulassungen - und VW geworden ist oder noch wird, kann man der Tagespresse und der Geschichte entnehmen). Auf dem RSV-Blog kann man sich auch wenigstens einen ungefähren Eindruck davon machen, mit welchen Versicheren es viele Probleme gibt und mit welchen Versicherern wenige. Allerdings sollte man dies - liebe RSV-Blogger - statistisch ins Verhältnis zu den Marktanteilen setzen, nur dann wird es aussagekräftig.

Wie Rechtsschutzversicherer sich gegenüber den Anwälten verhalten, ist auch interessant für Verbraucher, denn die Kosten sind nur die eine Seite der Münze, die Leistungen sind bei gleichen ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) sehr unterschiedlich, wie jeder Anwalt weiss. Der Preis ist die eine Seite. Das es einen Zusammenhang zwischen Preis und Leistung gibt, weiss niemand besser als die geschäftserfahrenen Angelsachsen: “You get what you pay”, also: “Du bekommst das, was Du bezahlst”.

Also liebe Anwälte: Finger weg von solchen Vereinbarungen. Nur dann scheitert das Vorhaben der Versicherer, die nach 14 Jahren erfolgte Gebührenanhebung durch das RVG zu konterkarieren. Und liebe Rechtsschutzversicherer: Ihr werdet den Markt dadurch anders neuverteilen (s. Schicksal Opel), als Euch lieb ist. Denn schlichte Massnahmen helfen nur bei schlichten Problemen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
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