Unterhalt: BGH stärkt Exmänner
Der BGH hatte sich mit dem Betreuungsunterhaltanspruch einer geschiedenen Mutter befasst. Damit liegt nun das erste Urteil des BGH (Az.: XII ZR 74/08) zum neuen Unterhaltsrecht (mehr zur Reform) vor. Der Gesetzgeber wollte mit der Reform die Eigenverantwortlichkeit Geschiedener stärken. So wurde auch der sog. Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder nach der Scheidung begrenzt. weiter…
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