Schulung neuer Betriebsratsmitglieder: Wann, welche Themen, wielange?

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 21. Februar 2010 um 22:13

Bald ist es soweit: Im Zeitraum zwischen dem 1.3.2010 bis zum 31.5.2010 wird in den meisten Unternehmen der Betriebsrat und damit auch viele Betriebsratsmitglieder neu gewählt. Manche Betriebsratsmitglieder sind zum ersten Mal in einen Betriebsrat gewählt worden. Die “Rookies” (Neudeutsch für Neulinge) müssen erst mal vieles lernen, nicht zuletzt über ihre Rechte, aber auch Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit ist es unerlässlich, dass jedes Betriebsratsmitglied Grundkenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz als Basis seiner Betriebsratsarbeit haben muss. Nur dann, wenn es diese Kenntnisse besitzt, ist es in der Lage, seinen Verpflichtungen der mit dem Amt verbundenen Aufgaben zu genügen (Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven vom 31.05.2007 Aktenzeichen 10 BV 59/07).

“Aus dieser eigenverantwortlichen, gleichberechtigten Mitwirkung eines jeden Betriebsratsmitglieds an der in § 27 Abs. 3 i.V. mit § 33 BetrVG vorgeschriebenen kollektiven Willensbildung des Betriebsrats oder eines Ausschusses folgt, daß der Betriebsrat ein Betriebsratsmitglied, das die erforderlichen Vorkenntnisse nicht besitzt, nicht auf Dauer darauf verweisen kann, sich an die besser informierten Betriebsratsmitglieder zu halten und sich im Einzelfall nach deren Belieben, so gut es geht, sachkundig machen zu lassen. Es besteht zudem auch keine gesetzliche Verpflichtung der sachkundigen Betriebsratsmitglieder, ihre weniger erfahrenen Kollegen in das für ihre Tätigkeit notwendige Wissen einzuführen. Im übrigen wäre der auf eine derartige Art der Wissensvermittlung innerhalb des Betriebsrats - gleich ob in Form des Selbststudiums oder der Unterrichtung durch erfahrenere Kollegen - entfallende und i.S. des § 37 Abs. 2 BetrVG erforderliche Zeitaufwand unverhältnismäßig größer als derjenige, der durch Besuch einer Bildungsstätte eines fachlich kompetenten Trägers entsteht.”

BAG vom 15.05.1986 Aktenzeichen    6 ABR 74/83

Also muss jedes neugewählte BR-Mitglied schleunigst - am besten 2010 - geschult werden.

Jedes neugewähltes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf mindestens zwei einwöchige Grundschulungen zum Betriebsverfassungsrecht, eine ebensolange Grundschulung zum weiter…

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TVÖD Schulung jetzt für jedes Personalratsmitglied

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 17. April 2008 um 20:17

so entschied gestern das Oberverwaltungsgericht in Münster zur Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Die Entscheidung ist aber auf die Personalvertretungsgesetze der Länder übertragbar. Ob eine Schulung zum TVÖD als Grundschulung oder als Spezialschulung anzusehen ist, war bislang umstritten (Juracity berichtete).

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte zuletzt noch weiter…

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TVÖD Schulung: Schulungsdauer

Abgelegt unter: TVÖD :: BAT :: TV-L — RA Felser am 17. März 2008 um 00:33

Zur Frage, wie lange ein Personalratsmitglied sich im neuen TVÖD sich schulen lassen darf,  also welche Schulungsdauer erforderlich ist, hat das BMI gewohnt zurückhaltend Stellung genommen.  Das BMI hat in einem Rundschreiben vom 28. Juni 2005 (D I 3 – 212 154 – 1/1) als Schulungsdauer für den TVöD für Personalratsmitglieder „ausnahmsweise“ bis zu 5 Tage für vertretbar gehalten ( s. PersR 2005, 298 ). Das BMI: weiter…

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Grundschulung und Spezialschulung

Abgelegt unter: Betriebsratsschulungen.de — RA Felser am 11. März 2008 um 16:17

Jedes neugewählte Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Grundschulungen im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz. Auch neugewählte Personalratsmitglieder haben Anspruch auf solche Grundschulungen im Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz. Ein darüber hinausgehende Schulungsbedarf kann weiter…

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