BFH: Kosten für Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren sind bei der Steuer als Werbungskosten absetzbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beratungskosten eines Geschäftsführers, der für die Beratung bei dem Anfrageverfahren nach § 7 a SGB VI an eine Unternehmensberatung ein Honorar von fast 12.000 Euro (!) gezahlt hatte, steuerlich vom Finanzamt als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer abgezogen werden müssen. Das Urteil gilt gleichermaßen für das obligatorische wie freiwillige Anfrageverfahren und das Statusfeststellungsverfahren zur Feststellung der Sozialversicherungspflichtigkeit. Anwaltskosten weiter…
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