BFH: Kosten für Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren sind bei der Steuer als Werbungskosten absetzbar

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 29. Juli 2010 um 12:02

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beratungskosten eines Geschäftsführers, der für die Beratung bei dem Anfrageverfahren nach § 7 a SGB VI an eine Unternehmensberatung ein Honorar von fast 12.000 Euro (!) gezahlt hatte, steuerlich vom Finanzamt als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer abgezogen werden müssen. Das Urteil gilt gleichermaßen für das obligatorische wie freiwillige Anfrageverfahren und das Statusfeststellungsverfahren zur Feststellung der Sozialversicherungspflichtigkeit. Anwaltskosten weiter…

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Scheinselbständigkeit 2010

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 20. Juli 2010 um 12:21

Was hat sich geändert bei der Scheinselbständigkeit in 2010? Gesetzlich ist eigentlich alles beim Alten. Es gibt seit 2003 schon keine Kriterien (keinen Kriterienkatalog) mehr, die “Amnestie” bei rechtzeitiger Einleitung des Statustfeststellungsverfahrens (spätestens ein Monat nach Beschäftigungsaufnahme beim jeweiligen Auftraggeber) ist weggefallen bzw. erheblich verschlechter (Sozialversicherungspflicht ab Arbeitsaufnahme, Ausnahme: rechtzeitiges Statusfeststellungsverfahren, Mitarbeiter ist einverstanden, gleichwertige Absicherung bei Rente und Krankenversicherung besteht, dann: Sozialversicherungspflicht ab rechtskräftiger Feststellung im Statusfeststellungsverfahren). Das Bundessozialgericht hat vor kurzem entschieden, dass die Feststellung im Statusfeststellungsverfahren kein Beitragsbescheid sei und damit auch die Beitragspflicht nicht feststelle, sondern lediglich den Status festlege. Das Statusfeststellungsverfahren hat seine Tücken und sollte ohne vorherige qualifizierte anwaltliche Beratung nicht durchgeführt werden. Fehler kommen teuer zu stehen. Auch “Angebote” von Prüfern der DRV sollten gut geprüft sein. Einem aktuellen Mandanten war vor einigen Jahren von Betriebsprüfern der DRV ein Angebot gemacht worden: 30.000 Euro und die Sache sei erledigt. Was ein bisschen nach Schutzgeld klingt, weiter…

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Statusverfahren DRV: Keine Vertretung durch Steuerberater

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 28. Dezember 2009 um 17:29

vor dem Sozialgericht, entschied das Sozialgericht Aachen (SG Aachen vom 27.11.2009 - S 6 R 217/08) - und das ist auch gut so. Wenn ein Steuerberater seinen Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten muß, ist es vorher schon suboptimal gelaufen. Und dann sollte wenigstens ein entsprechend versierter Anwalt versuchen zu retten, was zu retten ist. Steuerberater trauen sich leider auch in sozialversicherungsrechtlichen weiter…

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BfA Befreiung? Gibt´s nicht …

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 16. November 2009 um 19:50

bfa_logo.jpgDie von vielen BfA-Befreiung genannte Statusfeststellung durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es schon deswegen nicht, weil die BfA (Bundesanstalt für Angestellte) nicht mehr existiert. Diese und die bisherigen Landesversicherungsanstalten sind in der DRV aufgegangen, der Deutschen Rentenversicherung. Aber auch eine “Befreiung” ist mit dem nur durch Antrag einzuleitenden Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) nicht automatisch verbunden. Vielmehr löst der Antrag eine penible Prüfung der Tätigkeit durch die DRV  aus, was auch nach hinten losgehen kann.

„Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit weiter…

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Scheinselbständigkeit: Statusfeststellung, Künstlersozialkasse und Steuerberaterhaftung

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 11. August 2009 um 10:29

Die Statusfeststellung von vermeintlich Selbständigen, eines freien Mitarbeiters, Ein-Mann-Unternehmers oder einer Honorarkraft ist eine heikle Angelegenheit, mit der sich Steuerberater leider nicht gut auskennen. Die Statusfestellung betrifft die Frage, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt oder eine abhängige Beschäftigung, was im Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht leider unterschiedliche Antworten nach sich ziehen kann.

Immer wieder beklagen sich Selbständige und Unternehmer, die einen Bescheid über die Statusfeststellung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben, dass ihr Steuerberater sie nicht auf die Risiken hingewiesen habe. Ein klarer Haftungsfall. Wenn ein Steuerberater Hinweise hat, dass weiter…

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Scheinselbständigkeit bei IT Berater?

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 12. November 2008 um 23:25

Eigentlich könnte man denken, als Consultant ist man raus aus der Problematik Scheinselbständigkeit. Im IT Bereich wiegen sich viele in trügerischer Sicherheit, häufig nur wegen fehlender Prüfung der Rechtslage. Ein als IT-Consultant nebenberuflich tätiger promovierter Hochschullehrer soll nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung scheinselbständig sein. Darauf gekommen ist die DRV durch ein selbst eingeleitetes Statusfeststellungsverfahren (Anfrageverfahren). Die Anhörung war eine reine Formalie. Der Bescheid wiederholte stereotyp weiter…

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Statusfeststellung zur Klärung von Scheinselbständigkeit?

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 6. Februar 2008 um 20:44

Das Statusfeststellungsverfahren (oder richtiger: Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV) wird gerne (auch von arglosen Steuerberatern) empfohlen und auch durchgeführt, wenn das Risiko sogenannter Scheinselbständigkeit abgeklärt werden soll.

Vor einem undurchdachten Anfrageverfahren kann allerdings nur dringend gewarnt werden. Das Verfahren weiter…

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