Statusverfahren DRV: Keine Vertretung durch Steuerberater
vor dem Sozialgericht, entschied das Sozialgericht Aachen (SG Aachen vom 27.11.2009 - S 6 R 217/08) - und das ist auch gut so. Wenn ein Steuerberater seinen Mandanten vor dem Sozialgericht vertreten muß, ist es vorher schon suboptimal gelaufen. Und dann sollte wenigstens ein entsprechend versierter Anwalt versuchen zu retten, was zu retten ist. Steuerberater trauen sich leider auch in sozialversicherungsrechtlichen weiter…
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